Frage an Brigitte Zypries von Willi H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ist das Kontenpfändungsschutzrecht bereits in Kraft getreten oder wann wird dieses soweit sein?
Wird dieses P-Konto von Banken und Sparkassen öffentlich angeboten oder muß man dieses bei seiner Bank beantragen?
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Willi Huth
Sehr geehrter Herr Huth,
die Beratungen im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies zeitnah geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, kann ich derzeit nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird. Der Kreditwirtschaft muss ausreichend Zeit für die Umstellung auf das neue Recht gegeben werden. Den Entwurf können Sie unter http://www.bmj.bund.de/media/archive/2472.pdf#search="kontopfändung" einsehen.
Das P-Konto muss dann bei der jeweiligen Bank beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries