Frage an Brigitte Zypries von Jürgen A. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries,
trotz Nachfrage bei meinem Reiseveranstalter, sieht dieser keine Notwendigkeit den noch immer erhobenen LTU , Air Berlin Kerosinzuschlag aufrecht zu erhalten , obwohl der Rohölpreis sehr niedrig ist ! - er verweist auf nicht nachvollziehbare imaginäre Vertragslaufzeiten von Kerosinlieferverträgen -
Meine Frage ist dies gesetzkonform - oder kann ich als Bürger oder der Gesetzgeber tun, um dieser Praxis des hinhaltens rechtswirksam entgegenzutreten ?
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Arndt
Sehr geehrter Herr Arndt,
ich kann aus Ihren Angaben nicht genau nachvollziehen, welche Begründung Ihr Reiseveranstalter für die Erhebung eines Kerosinzuschlags anführt, insbesondere welcher Art die "imaginären Vertragslaufzeiten" sind, die Sie erwähnen. Schon deshalb kann ich die Frage der Rechtmäßigkeit nicht beurteilen. Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Bundesministerin der Justiz nicht im Einzelfall die Rechtmäßigkeit einzelner Vertragsklauseln o.ä. prüfen kann.
Vielleicht kann Ihnen die Verbraucherberatung vor Ort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries