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Brigitte Zypries
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Frage von Steffen B. •

Frage an Brigitte Zypries von Steffen B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Zypries,

Mit dem Änderungsantrag vom 22. Januar zur 10. Atomgesetznovelle wird allem Anschein nach das Verursacherprinzip aufgehoben. Etwa 75 Prozent der Strahlung im Salzstock Asse II stammt aus den Atomkraftwerken von EnBW, Eon, RWE und Vattenfall. Es kann nicht sein, dass die immensen Kosten für die Sicherung dieser Lager dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Problematisch ist auch, dass die Novelle vorsieht, das undichte Salzbergwerk "Asse II" ohne fachliche Prüfung seiner Eignung und ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung als Endlager zu legalisieren.

Wie ist Ihre Position zu dieser Novelle?

Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Brunner aus Darmstadt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brunner,

Ihre Annahme, mit der Novelle des Atomgesetzes würde das Verursacherprinzip umgekehrt, trifft nicht zu. Denn nach dem Atomgesetz müssen die Abfallverursacher für die Kosten des Betriebs einschließlich der Stilllegung von Endlagern herangezogen werden - und die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II stammen zum größten Teil von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Forschungseinrichtungen. Ca. 90 Prozent des radioaktiven Inventars kommen allein aus dem Forschungszentrum Karlsruhe. Die radioaktiven Abfälle der Schachtanlage Asse wurden in den 1960er und 1970er Jahren zu Forschungszwecken mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung eingelagert. Eine Kostentragung der Stilllegung durch die öffentliche Hand ist daher verursachergerecht. Die vom Koalitionsantrag vorgesehene Änderung bewirkt auch keine Kostenübertragung von Privaten auf den Bund, denn auch in der Vergangenheit, als das Helmholtz Zentrum München Betreiber der Schachtanlage Asse war, erfolgte die Kostentragung durch den Bund. Die vorgesehene Gesetzesänderung dient somit lediglich der Klarstellung, dass die Kostentragung durch den Bund in der vorliegenden Atomgesetznovelle beibehalten werden soll.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes ist notwendig, um den vom Bundeskabinett am 5. November 2008 gefassten Beschluss zum Betreiberwechsel für die Schachtanlage Asse II vom Helmholtz-Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz umzusetzen. Mit dem Betreiberwechsel wird gleichzeitig die Stilllegung der Anlage auf der Grundlage eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben. Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet. Wir erfüllen damit auch eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen vor Ort.

Ich kann Ihre Verärgerung über die damalige Einlagerung von atomaren Abfällen in die Schachtanlage Asse II und Ihren Protest sehr gut verstehen. Die Schachtanlage Asse II ist denkbar ungeeignet für die Endlagerung von atomaren Abfall. Ich bin davon überzeugt, dass es generell kein sicheres Endlager geben wird und wir deshalb so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen müssen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich - wie auch die ganze SPD - weiterhin für den Ausstieg aus der Atomenergie einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries