Frage an Brigitte Zypries von Lutz L. bezüglich Finanzen
Wie weit ist inzwischen das P-Konto gediehen?
Wann wird die Einrichtung eines P-Kontos möglich?
Sehr geehrter Herr Lotze,
die Beratungen im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies zeitnah geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, kann ich derzeit nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird. Der Kreditwirtschaft muss ausreichend Zeit für die Umstellung auf das neue Recht gegeben werden. Den Entwurf können Sie unter http://www.bmj.bund.de/media/archive/2472.pdf#search="kontopfändung" einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries