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Frage von Mark P. •

Frage an Brigitte Zypries von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

wann werden Sie endlich meine Fragen vom 08.08.08 und 13.11.08 beantworten? Auch andere Bürger warten noch auf eine Antwort zum Thema „Messer“!

Können Sie Fragen zum WaffG nicht beantworten oder ist Ihnen bewusst, wie unlogisch und unklar die Gesetzesverschärfung vom 01.04.08 ist?

Selbst 9 Monate nach Inkrafttreten des Führungsverbotes kann mir weder das Innenministerium NRW noch die für mich zuständige Kreispolizeibehörde sagen, was genau einen „allgemein anerkannten Zweck“ darstellt. An wen soll ich mich noch wenden? Selbst die verschiednen Länder haben auf eine diesbezügliche Anfrage ( http://www.messerforum.net/initiative/pages/anfrage-allgemein-anerkannter-zweck.php ) völlig unterschiedlich und widersprüchlich geantwortet!

Erläuterungen, die weitere undefinierte Begriffe („sozialadäquat“, „gesellschaftlich anerkannt“) beinhalten, bringen den gesetzestreuen Bürger nicht weiter, da diese Begriffe jeder Polizist anders auslegen kann! Warum wurden keine objektiven Kriterien (Klingenlänge, Alter des Messer-Trägers) herangezogen?

Wie soll sich der gesetzestreue Bürger an ein Gesetz halten, welches weder Politiker noch Polizisten einheitlich und allgemeingültig auslegen können? So kann er sich doch nie darauf verlassen, dass sein Tragegrund akzeptiert wird und muss folglich ganz auf einhändig zu öffnende Taschenmesser verzichten! Widerspricht dies nicht dem angeblichen „Willen des Gesetzgebers“?

Gemäß einer Umfrage ( http://www.messerforum.net/showthread.php?t=65084&highlight=folder ) sind ca. ein Drittel der Einhandmesser-Nutzer auf feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge umgestiegen. Warum wird hierdurch die öffentliche Sicherheit erhöht?

Warum sollte das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Messer-Kriminalität führen, wenn dies das umfangreiche Messer-Verbot von 2003 nicht erreicht hat (Herr Wellenreuther 25.02.08)?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Padberg,

wie gesagt, bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Waffengesetz an den zuständigen Minister, Herrn Wolfgang Schäuble.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries