Frage an Brigitte Zypries von Brigitte M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries
Bitte erklären Sie, warum zwischen Kindern Unterschiede gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass alle Kinder gleich zu behandeln sind.
Warum erhält ein Hartzkind zwischen 1-13 Jahre nur einen Regelsatz von 211,-- Euro und ein Kind, das Unterhalt erhält 377 Euro?
Hier stinket doch etwas oder nicht?
Sehr geehrte Frau Meisters,
ich kann gut verstehen, dass dies auf den ersten Blick ungerecht erscheint. Gern möchte ich Ihnen erläutern, warum es hierzu kommt.
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht, bekommt eine staatliche Sozialleistung. Der Grundsatz hierbei ist, dass die betreffenden Familien vom Staat soviel bekommen, dass sie davon ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Da die Gemeinschaft dafür aufkommt, wird nur der notwendige Bedarf finanziert, nichts darüber hinaus.
Unterhaltsleistungen dagegen werden anders berechnet. Sie orientieren sich maßgeblich auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Die dahinterstehende Überlegung ist folgende: Lebt ein Kind in einer Familie mit beiden Elternteilen zusammen, schaffen diese einen gewissen Lebensstandard, der ihrem Einkommen entspricht und von dem auch das Kind profitiert. Kommt es nun zu einer Trennung, soll der unterhaltsverpflichtete Elternteil nicht finanziell von der Trennung profitieren, indem er nur noch das Notwendigste zu zahlen verpflichtet wäre. Er soll dem Kind vielmehr den bisherigen Lebensstandard ermöglichen. Aus diesem Grund kann der Unterhalt eines Kindes auch nicht immer 377 Euro betragen, sondern ist jeweils individuell im Hinblick auf das Nettoeinkommen des Elternteils zu berechnen. Gerade aus Sicht des Kindes ist diese Regelung deshalb so gerecht wie möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries