Frage an Brigitte Zypries von Siegfried W. bezüglich Recht
Betrifft Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Köberle.
Herr Köberle ist Präsident eines von ihm ins Leben gerufenen gemeinnützigen Vereins mit Namen "hilfe-RuF - Verein für Recht und Freiheit". In den Reihen des Vereins gibt es eine erhebliche Anzahl von Bürgern der BRD, für die Ihre Antwort an Herrn Köberle wie ein Schlag ins Gesicht ist, Frau Zypries. Die rechtliche Praxis in der BRD sieht ein wenig anders aus, und es gibt leider nicht eine Stelle, die sich ernsthaft damit befaßt, diesem Zutand ein Ende zu setzen.
Deshalb erneuere ich die Anfrage des Herrn Köberle in etwas modifizierter Form:
1. Entgegen der von Ihnen gegebenen Antwort gibt es - zum Leidwesen einer enormen Anzahl von Betroffenen - nicht eine Stelle im Lande selbst, die neutral ist und sich mit Rechtsverletzungen seitens staatlicher Stellen und gerichtlicher Instanzen zum Nachteil von Bürgern befaßt. Warum nicht?
2. In mindesteins einem Fall aus dem Kreise des Vereins hat eine judikative Instanz durch eigene Legislation ein Urteil gesprochen, das den Betroffenen vom Millionär zum Sozialhilfeempfänger bzw. Hartz-4-Opfer hat werden lassen. Keine der in der BRD nach Ihren Aussagen existierenden Stellen hat diesem Umstand Abhilfe geschaffen! Daß dies so ist, ist die eine Seite. Warum gbt es keine Stellen, die der Betroffene einschalten kann, um einen rechtmäßigen Zutand herzustellen?
Die Liste kann fortgesetzt werden. Dreh- und Angelpunkt ist die vom Herrn Köberle erfragte und von Ihnen nicht genannte "neutrale Stelle" als Anlaufpunkt für Menschen, die nach vernunftmäßigem Ermessen von der Justiz der BRD unter Verletzung der Gesetzlichkeit des Landes benachteiligt worden sind. Es wäre nett, dazu eine erschöpfende Auskunft zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
die Auffassung, die Ihren Fragen zugrunde liegt, teile ich nicht. Entscheidungen der Verwaltung können gerichtlich überprüft werden. Die Justiz selbst ist in Deutschland unabhängig und neutral. Sofern Sie mit einzelnen Entscheidungen nicht einverstanden sind, besteht in der Regel die Möglichkeit eines Rechtsmittels, gegebenenfalls können das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen werden. Einen Grund dafür, dieses System in irgendeiner Form zu ergänzen, sehe ich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries