Frage an Brigitte Zypries von Axel O. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich bin einer der neuen Väter die sich um ihr Kind gekümmert haben. In der Zeit der hälftigen Betreuung und des getrenntl Lebens wurde uns vor Augen gehalten, dass die Ämter auf die neue Situation nicht vorbereitet sind. Die Auszahlung des Kindesgeldes hälftig an die Sorgeberechtigte und den Sorgeberechtigten ist nicht möglich auf Grund der vorgegebenen e-Systeme.
Wann wird hier Abhilfe geschaffen.
Jeder Sorgeberechtigte sollte sein Anteil am Kindergeld bekommen für das bei ihm lebende Kind. Gerade bei hälftiger Betreuung sollte auch hälftig gezahlt werden.
Bei Geld hört meistens die Freundschaft auf. Es erschwert zusätzlich die Kommunikation unter den Paaren.
Ebenfalls ist die Steuerklasse 2 nur für einen bestimmt. Bei gleicher Betreuung verstößt die Vorgabe gegen das Grundgesetz sowie das Geichheits- und Diskriminierungsgesetz. Jeder der Sorgeberechtigten hat Aufwendungen und bedarf in der schweren Zeit eine Unterstützung. Jeder ist allein Erziehend.
Diskriminierung hilft keinem und leiden wird am Ende immer das Kind.
Wann wird hier Abhilfe zu erwarten sein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Oberkalkofen,
da Ihre Fragen den Zuständigkeitsbereich meines Kollegen Peer Steinbrück betreffen, möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden (Referat für Bürgerangelegenheiten, Tel.: 03018 / 682 - 3300, Fax: 03018 / 682 - 44 20, Email: buergerreferat@bmf.bund.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries