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Brigitte Zypries
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Frage von Klaus S. •

Frage an Brigitte Zypries von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am 03.12.2008 hatte ich Ihnen Fragen in Bezug auf Datenschutz und in Deutschland stationierten U.S. Streitkräften gestellt. Warum antworten Sie mir nicht?

Während eines Anrufs von mir im Hauptquartier des V. Corps in Heidelberg wurde mir mitgeteilt dass die U.S. Armee grundsätzlich alle Anrufer zurückverfolgt, auch ohne Grund. Zudem wurde mir gesagt dass meine Rufnummer angezeigt würde - obwohl sie permanent unterdrückt ist von meiner Seite aus, was mir von der Deutschen Telekom auch bestätigt wurde. Wie kann ich mich gegen dieses verbrecherische Treiben wehren? Die deutschen Staatsanwaltschaften erklären sich für nicht zuständig, weil diese Angelegenheiten das so genannte NATO Truppenstatut betreffen und Deutschland auf die Strafgerichtsbarkeit verzichtet hat. Wie ist das möglich??? Wie kann der deutsche Staat so versagen, seine Bürger ausländischen Mächten ausliefern und darauf verzichten, die Strafgerichtsbarkeit auszuüben? Für mich ist diese eine der Grundpfeiler einer Demokratie, auch im Grundgesetz verankert. Ein Verzicht darauf ist demnach ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sehr wahrscheinlich sogar gegen Menschenrechte. Überlegt man sich das ganze muss man zu dem Schluss kommen dass Deutschland nach wie vor nicht souverän ist, sondern besetzt. Haben wir deswegen auch keine Verfassung, sondern, als einziger Staat in der ganzen Welt, nur ein Grundgesetz? Wie ist Ihre Meinung dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Telefondiensteanbieter entgegen Ihrem Auftrag Ihre Rufnummer nicht unterdrückt, sollten Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur wenden (Allgemeiner Verbraucherservice der BNetzA: Telefon: (030) 22 480 - 500, Fax: (030) 22 480 - 515, E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de ). Diese wird ermitteln, ob ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vorliegt.

Wegen des Nato-Truppenstatutes möchte ich Sie auf meine Antwort auf Ihre letzte Frage verweisen.

Auch kann ich Sie beruhigen: Weder ist die Bundesrepublik Deutschland besetzt noch mangelt es uns an einer Verfassung. Die Bezeichnung als "Grundgesetz" hat rein historische Gründe.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries