Frage an Brigitte Zypries von Peter J. Dr. S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich bedanke mich für die Antwort vom 18.12.2008, jedoch beantworteten Sie keine meiner Fragen mit dem Hinweis, Sie würden keine angeblichen Zitate kommentieren. Dies empfinde ich als Unverschämheit, da Sie mir implizit unterstellen, dass ich Zitate manipuliere. Also hier die Internetadresse, wo Sie den gesamten Vortrag des Staatsanwalts nachlesen können: http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=409 . So jetzt mögen Sie den Artikel kommentieren bzw. mir meine Frage beantworten. Das der Autor nicht ganz falsch liegt ergibt sich ja auch schon aus dem aktuellen Fall der Staatsanwaltschaft Bochum.
Desweiteren würde ich dann gerne wissen in welchem Gesetz wird ein Deal zwischen Richter, Staatsanwalt und Verteidiger geregelt? Ich konnte bis jetzt nichts finden in den zahllosen Gesetzen. Warum sind die Deals geheim, obwohl doch Recht im Namen des Volkes gesprochen wird? Darf das Volk die Deals und deren Verhandlung nicht kennen, wie bspw. im Prozess gegen Peter Hartz, weil es ihm angeblich peinlich gewesen wäre, wenn Prostituierte vor Gericht Aussagen machen müssten? Ist es nicht Willkür, wenn mal ein Deal ausgehandelt wird und mal durchverhandelt wird? Wer entscheidet darüber, ob es zum Deal kommt oder zu einem Urteil. Ich mag mich täuschen, aber ich habe den Eindruck, dass insbesondere der Politik und Wirtschaft eng verbundene Angeklagte eher die Chance auf einen Deal haben als andere. Vieleicht wissen Sie es ja genau und können mir Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Peter Stauvermann
Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,
wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, kommentiere ich keine Äußerungen Dritter.
Zur Beantwortung Ihrer Frage über die Folgen der verfahrensrechtlichen Absprachen möchte ich Sie auf die Antwort zur Frage von Herrn Völler vom 12. Januar 2009 verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries