Frage an Brigitte Zypries von Elisabeth W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Ministerin,
in Ihrer Antwort v. 23.10.07 teilen Sie mit, dass das Bundesministerium der Justiz prüft, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.
Sie weisen darauf hin, dass in einer Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern weitere Informationen über die Gründe zur Nichtabgabe von Sorgeerklärungen erhoben werden und die Auswertung dieser Befragung "in Kürze" (2007!) zu erwarten sei.
Liegt heute - nach mehr als einem Jahr - das Ergebnis dieser Befragung und deren Auswertung vor?
Wie lautet das Ergebnis und welche Schlüsse werden darauf gezogen?
Mit freundlichen Grüssen
Elisabeth Wienbreyer
Sehr geehrte Frau Wienbreyer,
die Auswertung der Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern ist abgeschlossen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Befragung können Sie beim Bundesministerium der Justiz, poststelle@bmj.bund.de , anfordern.
Die Befragung hat gewisse Zweifel daran geweckt, ob die Prämissen, die der Gesetzgeber der Kindschaftsrechtsreform von 1998 dem Regelungskonzept des § 1626a BGB zugrunde gelegt hat, vollständig der Wirklichkeit entsprechen. Sie ermöglicht jedoch nur ein erstes - und zum Teil einseitig geprägtes - Bild. Das Bundesministerium der Justiz hat daher inzwischen eine wissenschaftliche Untersuchung ausgeschrieben, um die tatsächlichen Gegebenheiten näher zu beleuchten und insbesondere auch die Sichtweise beider Elternteile einzubeziehen. Mit dem Forschungsvorhaben soll Anfang des Jahres 2009 begonnen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries