Frage an Brigitte Zypries von Werner K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Danke für Ihre Antwort auf meine Frage vom 15. 11. 2008.
Anscheinend haben Sie (oder einer Ihrer Mitarbeiter) meine Frage nicht richtig gelesen, denn ich bezog mich auf den Waffentransport im Zusammenhang mit dem IRAK-Krieg, in dem sich die Bundesrepublik neutral verhalten müsste. Ich habe auch auf ein Verwaltungsgerichtsurteil hingewiesen, in dem unter Anderem die Völkerrechtswidrigkeit des IRAK-Krieges eindeutig festgestellt wurde. In diesem Urteil (das Ihnen und dem Justizministerium in seiner gesamten Länge bekannt sein müsste) werden sogenannte Unterstützungsleistungen (und dazu gehört auch der Waffentransport) als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet.
Somit stelle ich hier die Frage etwas anders: Warum ignoriert das Justizministerium offensichtlich Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ?
Die von Ihnen genannten Zusatzvereinbarungen gelten wohl für die US-Army, solange diese sich im Rahmen der NATO bewegt.
Die in Katterbach stationierten US-Truppen unterstehen jedoch dem direkten Befehl der US-Administration im Rahmen der EUCOM und führen nach wie vor Krieg im IRAK. Hierfür gilt, wenn man der deutschen Rechtssprechung und dem Bundesverwaltungsgericht überhaupt noch glauben darf, das NATO-Truppenstatut nicht!
Mit friedlichen Weihnachtsgrüßen
Werner Kopper
Sehr geehrter Herr Kopper,
für Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig. Daher möchte ich Sie hitten, sich mit Ihren Fragen direkt dorthin zu wenden (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Scharnhorststr. 34-37, 11019 Berlin).
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries