Frage an Brigitte Zypries von Jens E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Sie bezweifeln, dass die NPD einzig auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen verboten werden kann http://www.sueddeutsche.de/politik/242/451950/text/
Was halten Sie vom Vorschlag von Herrn Ströbele, auf Material der Antifa zurückzugreifen? Er schrieb hier auf abgeordnetenwatch: "Ich habe etwa von der Antifa-Moabit früher Informationen über die rechte Szene und rechte Gewalt erhalten, die ich so gut dokumentiert woanders nicht gefunden habe. Ich habe auch schon öffentlich in der Debatte über den Einsatz von V-Leuten bei der NPD die Auffassung vertreten, daß das Material, was bei der Antifa über die NPD oder rechte Kameradschaften vorhanden ist, ausreichen würde, einen Verbotsantrag zu begründen. Informationen von V-Leuten aus den Vorständen oder anderen Gremien der NPD sind daneben nicht notwendig und deshalb auch nicht deren fortdauernder Einsatz."
http://abgeordnetenwatch.de/hans_christian_stroebele-650-5853--f156083.html#frage156083
Antifa-Dokumentationen wären ja in gewisser Weise öffentliche Quellen..
Mit freundlichen Grüßen
Jens Erler
Sehr geehrter Herr Erler,
mir ist bekannt, dass es Einrichtungen gibt, die sehr akribisch und hochwertig NPD-Propagandamaterial sammeln und archivieren, zum Beispiel das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V. (apabiz).
Ich gehe davon aus, dass Herr Ströbele das ihm bekannte Material dem Bundesinnenminister zur Verfügung stellt. Selbstverständlich kann es verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries