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Frage von Andrea P. •

Frage an Brigitte Zypries von Andrea P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries.

Ich verstehe immer noch nicht, was Schmiergeldzahlungen von Rabbatzahlungen der Krankenkassen unterscheiden soll; das Unterscheidungsmerkmal öffentlich= privat, das Sie als Unterscheidung anführen, greift meiner Meinung nach nicht.

Nach Wikipedia handelt es sich bei Schmiergeldzahlungen um einen Form der Bestechung, bzw. Korruption:
Der „Vorteilsnehmer“ ( in diesem Fall die Krankenkassen) fordert oft aktiv einen Vorteil ein – dies kann bis zu einer Erpressung gehen. Potenzielle Auftragnehmer ( Pharmafirmen, Sanitätshäuser, ...) werden dann vor die Alternative gestellt: Ohne Bakschisch kein Auftrag. Geforderte Vorteile sind im Sinne des § 331 Abs. III StGB immer strafbar. Eine Genehmigung führt nicht zur Straffreiheit.
Dass es sehr wohl Wirkunterschiede gibt zwischen Originalpräparaten und Generika, habe ich selbst mehrfach bei meinen Angehörigen erlebt und ist ja auch nachvollziehbar; Jahre an Forschung stecken in Originalmedikamenten; die Galenik bei Generika kann sehr wohl durch unterschiedliche Hilfsstoffe verändert sein; nicht umsonst wird bei Antikonvulsiva empfohlen, das gleiche Präparat zu verordnen, da es sonst zu Spiegelschwankungen kommt. Warum werden Privatversicherten zumindest gleichbleibende Medikamente verordnet.????
Viele Patienten nehmen aufgrund ständig wechselnder Namen häufig die Medikamente falsch ein, was dann wieder zur Kostensteigerung beiträgt.!!!!
Den Bericht über die Auswirkungen dieser Gesetze finden Sie z.B., in Frontal 21 (Schlecht und billig; Sparen bei medizinischen Hilfsmitteln; http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,7410385,00.html ).

Nochmals meine Frage an Sie: was werden Sie tun, um diese diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen Privatversicherten und Kassenversicherten abzuschaffen!!!
Wie gesagt, Kosteneinsparungen können genauso gut durch Festbeträge erreicht werden; nur dass diese den Kassenversicherten Freiheit bei seiner Entscheidung lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pfünder,

bei Schmiergeldzahlungen werden einzelne Entscheidungsträger im Unternehmen durch Geld beeinflusst, damit sie Entscheidungen - u.U. zu Lasten des Unternehmens - in eine bestimmte Richtung lenken. Bei Rabattverträgen schließen - vereinfacht ausgedrückt - ganz offiziell zwei Unternehmen einen Vertrag über bestimmte Absatzmengen und das abnehmende Unternehmen erhält einen "Mengenrabatt". Dieser trägt dann im Falle einer Krankenkasse zur Kostenreduzierung und damit letztlich auch zur finanziellen Entlastung der Beitragszahler bei.

Zu der anderen von Ihnen angesprochenen Problematik bleibt es bei meiner Antwort vom 3.12.: Die Versicherten sollen optimal wirksame Medikamente bekommen. Es soll lediglich unter mehreren gleich wirksamen das günstigste gewählt werden. Andere Sachverhalte sind mir nicht bekannt. Da dies nicht in meine Zuständigkeit fällt, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich der Sache auch nicht nachgehen kann. Ich kann Sie deshalb nur erneut bitten, sich mit Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries