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Frage von Roland K. •

Frage an Brigitte Zypries von Roland K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich verfolge sehr gespannt das Verfahren um den Herrn Zumwinkel. Jetzt erfahren wir, dass eine Frist nicht eingehalten wurde und dadurch das Urteil deutlich milder ausfallen kann. Soll man da an Zufall glauben?
Oder anders gefragt: Kann es sein, dass gewisse Bevölkerungsgruppen in diesem Land immer mit einem Bewährungurteil rechnen dürfen und niemals Gefahr laufen inhaftiert zu werden?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kuntz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kuntz,

nein, das Justizsystem privilegiert niemanden. Wenn im Zuge der Ermittlungen gegen Herrn Zumwinkel die zuständigen Behörden Fehler gemacht haben sollten, wäre das sehr bedauerlich. Leider können Fehler allerdings nie völlig ausgeschlossen werden, wenn Menschen handeln. Die zuständigen Behörden haben hinsichtlich möglicher Fehler jedoch sofort Ermittlungen aufgenommen.

Da der Fall Zumwinkel sehr präsent in der Öffentlichkeit war, habe ich Verständnis dafür, dass die Strafe als ungerecht wahrgenommen wird. Tatsache ist aber, dass eine Bewährungsstrafe bei Ersttätern eine übliche Strafe ist. Auch bei vielen der Öffentlichkeit nicht bekannten Straftätern wird so entschieden.

Für die Selbstdarstellung Herrn Zumwinkels als Opfer in den Medien hat die Politik keinerlei Verantwortung. Daran können wir nichts ändern. Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie sich ein eigenes angemessenes Urteil bilden können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries