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Frage von Harro M. •

Frage an Brigitte Zypries von Harro M. bezüglich Recht

Straftaten im Amt
- „Seit Jahrzehnten in unserer Verfassung fehlend“

Verehrte Frau Bundesjustizministerin Zypries,

Meine Pet 4-16-07-4518-0285292
Die UNO-Resolution 58/4 - Convention against corruption - wurde am 31.10.2003 in N Y ratifiziert,
Am 09.12.2003 wurde sie im Namen des Deutschen Volkes von Ihnen unterzeichnet.
Am 08.10.2007 wurde mir beschieden, „das Anliegen ist nicht von allgemeinem Interesse“. – Wies diese Festlegung am 24.10.2007 zurück.
Am 16.12.2007, über eine Anfrage via abgeordnetenwatch, meinten Sie, dass die Übernahme im Laufe des Jahres in Deutsches Recht erfolgen würde.
Der erwähnte Text war aber weitab von dem der UN Resolution. Hauptsächlich auf ausländische Vorgänge gemünzt. Nicht auf Straftaten im Amt in der BRD.
Der Bund der Steuerzahler mahnt diesen fehlenden Straftatbestand seit Jahren an. Nichts geschieht. Auch das UN-Büro in Genf mahnte die Übernahme wohl an.
Prof. von Arnim stellt in seinem Buch „Die Deutschlandakte“ auf Seite 31, mit Verweis auf Seite 289 (Politische Korruption: In Deutschland erlaubt“) erneut fest: „Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung ist rein symbolische Gesetzgebung. Die Abgeordneten haben ihn so eng gefasst, dass er praktisch nie zur Anwendung kommen wird. ……………….“
Frau Bundesjustizministerin Zypries, wie steht es inzwischen um die Übernahme der UN Resolution, wie von Ihnen im Dez. 2003 für Deutschland unterzeichnet, in ihrer wirklichen Form in Deutsches Recht – „als Straftat im Amt in der BRD insgesamt“? – Und ohne weitere Einschränkungen, Umgehungsmöglichkeiten, etc. !
Gerne würde ich von Ihnen dazu endlich etwas Konkretes, am Besten auch in der Öffentlichkeit, betr. enge Zeiträume bis zur endgültigen Übernahme in unser Recht von Ihnen hören. – „Nicht von allgemeinem Interesse“ kann nicht lange mehr so stehen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Harro Maier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maier,

es trifft zu, dass der Straftatbestand gegen Abgeordnetenbestechung im deutschen Recht aufgrund der Vorgaben im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption erweitert werden muss. Soweit Sie mich bitten, hierzu auch öffentlich etwas zu sagen, habe ich Ihren Wunsch bereits erfüllt. Ich möchte Sie daher gerne auf meine Rede bei der Veranstaltung von Transparency International und Friederich-Ebert-Stiftung "Strafverfolgung der Korruption" am 9. Dezember 2008 in Berlin hinweisen, die Sie über die Homepage des Bundesministeriums der Justiz abrufen können http://www.bmj.de/enid/4c57c1a7e3bb9737acb251c4295730bc,0/Ministerin/Reden_129.html.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries