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Brigitte Zypries
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Frage von Gerhard L. •

Frage an Brigitte Zypries von Gerhard L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries!

Leider gibt es eine Lücke im Urhebergesetz, die es einigen Personen ermöglicht, Bilder die zb. für Internetauktionen geklaut werden, mit spezieller Software aufzuspüren um dann die Bilderklauer mit überhöhten Rechnungen und mit Anwaltsdrohungen abzuzocken.
Es ist für einige Personen ein einträgliches Geschäft geworden, die Bilder werden bewußt bei Google vorangetrieben und so tappen die Ahnungslosen in die Falle. Etwa 100 Abmahnungen im Monat kommen da schon zu stande.
Es muß doch möglich sein, das Gesetz so zu ändern, das diese Machenschaften unterbunden werden und Richter auch einmal weiterrecherchieren und nicht sofort ein übereiltes Urteil fällen.
Wie ist Ihre Meinung dazu und ist es nicht möglich diese Gesetzeslücke zu schließen?
Vilen Dank im Voraus
Gerhard Leistner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leistner,

aus zahlreichen an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben ist deutlich geworden, dass das Mittel der Abmahnung zum Teil missbräuchlich eingesetzt wird. Auf diese Entwicklung habe ich mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums reagiert. Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 100,- Euro begrenzt, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung handelt. Das Gesetz ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die Begrenzung der Abmahnkosten wird dazu führen, dass diejenigen Kanzleien, die Abmahnungen als profitables Massengeschäft in Bagatellfällen betrieben haben, ihre Praxis einstellen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries