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Brigitte Zypries
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Frage von Parwin M. •

Frage an Brigitte Zypries von Parwin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries

Soeben habe ich folgende Webseite im Internet gefunden:

http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/253/1/lang,de/

aus der hervorgeht, dass Sie und Herr Schäuble zusammen mit den USA an einem Geheimabkommen zur Auslieferung von persönlichen Daten der Bürger an die USA arbeiten.

Können Sie erklären, was erstens:

Das Aushandeln von Geheimabkommen bezüglich der persönlichen und persönlichsten Daten der Bürger noch mit Demokratie und mit Bürgerrechten und Datenschutz zu tun hat,

zweitens, bezüglich des offziellen Abkommens vom 04.06.08

http://blog.kairaven.de/archives/1550-USA-und-Deutschland-bauen-an-gemeinsamer-Anti-Terror-Datenbank.html

was politische oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerksschaften, die Gesundheit und das Sexualleben mit Terrorismus zu tun hat, von der ethnischen Zugehörigkeit, die man nicht einmal ändern kann, ganz zu schweigen.

Entschuldigen Sie bitte, wenn ich sagen muss, dass das alles doch sehr an den Aufbau einer Überwachungsdiktatur erinnert, und viele Mitbürger sind sehr besorgt, über die derzeitige Entwicklung, an der Sie sich offensichtlich beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Frau
Parwin Matinfar

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Matinfar,

Sie beziehen sich auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Es wurde am 1. Oktober 2008 in Washington gezeichnet. Zurzeit wird ein Ratifikationsgesetz vorbereitet, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet werden muss. Es handelt sich also mitnichten um ein ´Geheimabkommen´.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Abkommen weder zum Ziel hat, personenbezogene Daten zu sammeln, noch, vorhandene Daten zu unbescholtenen Personen an die USA weiterzuleiten. Betroffen sind ausschließlich Personen, die im Verdacht stehen, dass sie dem terroristischen Umfeld angehören.

Selbst bei diesen Personen ist der Datenaustausch nur eingeschränkt möglich. Daten, aus denen Rückschlüsse auf die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gezogen werden können oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur ausnahmsweise zur Verfügung gestellt werden: nämlich nur, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens "besonders relevant" sind.

Die von Ihnen kritisierte Regelung ist also gerade eine Schutzvorschrift bezüglich dieser besonders sensiblen personenbezogenen Daten. Verdeutlicht sie doch den deutschen und US-amerikanischen Behörden, dass die Übermittlung dieser Daten grundsätzlich unzulässig ist. Die Übermittlung bedarf besonderer Rechtfertigung im Einzelfall, wobei an die Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit ein strenger Maßstab anzulegen ist. Schon aus diesem Grund wird der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift sehr klein sein. Im Übrigen handelt es sich um eine Standardschutzvorschrift, die sich so oder ähnlich in zahlreichen anderen internationalen Rechtstexten findet, beispielsweise im Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den USA. Der Grundgedanke findet seinen Ausdruck auch im Bundesdatenschutzgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries