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Brigitte Zypries
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Frage von Rolf-Rüdiger M. •

Frage an Brigitte Zypries von Rolf-Rüdiger M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,
Immer wieder wurden und werden Täter lebenslang oder mehrfach lebenslang verurteilt, z.B. Christian Klar, dennoch kommen sie nach spätestens nach ca. 25 Jahren frei und können locker weiter leben, während ihre Opfer bis ans Lebensende leiden müssen. Das ist höchst ungerecht !
Warum wird dieser Begriff , im Urteil ,immer wieder verwendet, wenn er so nicht stimmt ?
Weiterhin werden Urteile im Namen des Volkes ausgesprochen, die das Volk, das sind wir, die Sie z.B. gewählt haben, aber so nicht richtig sind.
Diese Formel sollte so nicht mehr verwendet werden, wenn sie nicht dem Willen der Mehrheit entsprechen, wie z.B. die Haftstrafen an die RAF Mitglieder ? Das ist alles nicht demokratisch sondern eine Demokratur. Wozu also wählen ? Es ändert sich nichts.
Mit freundlichen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Marks,

eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Deutschland eine Freiheitsstrafe auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch 15 Jahre. Eine "echte" lebenslange Freiheitsstrafe, also eine Inhaftierung bis zum Lebensende, ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1977 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil sie gegen die Menschenwürde und das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Danach muss jedem Menschen die konkrete Möglichkeit bleiben, in die Freiheit zurückzugelangen. Die genauen Entscheidungsgründe können Sie unter http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv045187.html nachlesen.

Die Formel "Im Namen des Volkes" beruht auf dem demokratischen Prinzip der Volkssouveränität, das in Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes so ausgedrückt wird: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke ... durch besondere Organe ... der Rechtsprechung ausgeübt." Die Formel weist also darauf hin, dass die Ausübung staatlicher Gewalt und damit auch die Rechtsprechung durch staatliche Gerichte auf das Volk zurückführen ist. Dies bedeutet nicht, dass jedes einzelne Mitglied des Volkes inhaltlich mit jedem Urteil einverstanden sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries