Frage an Brigitte Zypries von Elvira W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ist es mit dem Menschenrecht/Menschenwürde vereinbar, wenn Jugendämter in die Lage versetzt waren und sind in 1996, Geburtsurkunden zu veränderrn, auch "ohne" Wissen der rechtlichen Eltern insbesondere der Mutter, zugunsten eines 3. Mannes?
Zumal ein Gerichtsbeschluss wegen Sorgerecht bereits vorhanden war, zuvor!
Eine Wiederholung ist die ausgeschlossen? Erlebte ich nur den Einzelfall? Das Jugendamt verweigert die Selbstkorrektur, welche sich aus der Sichtung der Geburtsurkunde ergeben würde, verweist auf die Gerichte/Anwalt. Wie haltlos ist so etwas für ein Kind? Können Sie sich das im mindesten vorstellen?
Können Jugendämter nicht "endlich" mal der Staatsaufsicht unterliegen?.Denn nicht einmal die Herkunft/Stammbuch des Kindes findet noch Schutz mehr.
Sind Mütter zukünftig nur noch "Gebärmaschinen"?
Die Familienpolitik hierzulande lässt mit Verlaub...doch sehr zu wünschen übrig, oder?
LG E.Wörn
Sehr geehrte Frau Wörn,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem persönlichen Anliegen an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen kann. Eventuell gibt es bei Ihnen vor Ort auch eine Beratungsstelle, die Ihnen weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries