Frage an Brigitte Zypries von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Fr. Zypries,
in Helsinki wurde 2006 eine EU-Richtlinie für eine europäische Jungen- und Männerförderung verabschiedet.
Könnten Sie freundlicherweise in Stichpunkten darstellen welche Konzepte/Strategien bestehen diese Richtlinie in die gesellschaftspolitische Praxis wie Berufsalltag, alternative Lebensentwürfe, Umgangserhalt zu den Kindern bei Trennung/Scheidung, konsequente Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts seit 01.01.2008, männliche Erzieher, gesellschaftliche Wertschätzung von Hausarbeiten wie z.B. auch Auto- und Gartenpflege sowie Renovierungsarbeiten u.a. umzusetzen.
Im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Schmidt, Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Schmidt,
2006 hat eine Ministerkonferenz in Helsinki unter dem Titel "Gleichstellung der Geschlechter und Beschäftigungspolitik" stattgefunden. Eine EU-Richtlinie für eine europäische Jungen- und Männerforderung wurde nicht verabschiedet. Das Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend hat jedoch unter dem Oberbegriff "Politikbereiche - Gleichstellung" auf seiner Internetseite weiterführende Hinweise veröffentlicht.
Soweit Sie das Umgangs- und Unterhaltsrecht ansprechen, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur aus Gründen des Kindeswohls zulässig. Das Gesetz differenziert insoweit nicht zwischen Müttern und Vätern, sondern räumt beiden Elternteilen die gleichen Rechte ein. Wenn Sie den Eindruck haben sollten, das neue Unterhaltsrecht werde nicht umgesetzt, kann ich diesen nicht teilen. Ganz im Gegenteil: Noch nicht einmal ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind bereits zahlreiche obergerichtliche und auch höchstrichterliche Entscheidungen zum neuen Unterhaltsrecht ergangen, die schon heute die Herausbildung neuer Grundsätze erkennen lassen. Dass sich die Rechtsprechung zu einzelnen Fragen erst mit der Zeit verfestigt, liegt in der Natur der Sache und stellt nach größeren Reformen nichts Ungewöhnliches dar.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries