Frage an Brigitte Zypries von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
nachdem 1990 das Gebiet der damaligen DDR dem Gebiet der damaligen BRD nach Art. 23 GG beigetreten ist, stellt sich mir die Frage, ob sowas noch heutzutage möglich ist, beispielsweise durch Teile angrenzender Länder oder auch anderer eigenständiger Gebiete. Ebenso interessiert mich die Frage, ob auch der umgekehrte Fall möglich ist, das sich z.B. ein Bundesland wie Bayern oder das Saarland oder auch eine Stadt wie Hamburg oder Bremen sich von der Zugehörigkeit zur BRD lossagt.
Ich hoffe auf eine baldige Antwort .
MfG. Th. Binski
Sehr geehrter Herr Binski,
ein Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich. Mit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine Grenzen als endgültig anerkannt und auf Gebietsansprüche umfassend verzichtet. Deshalb wurde der Art 23, auf dessen Grundlage die Länder der ehemaligen DDR der Bundesrepublik beigetreten sind, nach der Wiedervereinigung auch abgeschafft und durch einen neuen Art 23 ersetzt, der sich mit der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Europäischen Union beschäftigt.
Die Präambel des Grundgesetzes bestimmt zudem, dass die gegenwärtigen 16 Länder Teil der Bundesrepublik Deutschland sind. Ein Austritt oder ein Recht zur Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. Auch in dieser Hinsicht wird das Staatsgebiets Deutschlands als endgültig betrachtet. Nach überwiegender Ansicht kann die Präambel jedoch durch eine verfassungsändernde Mehrheit geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries