Frage an Brigitte Zypries von Andrea P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Zypries;
erklärem Sie mir bitte den Unterschied zwischen den Schmiergeldzahlungen bei Siemens und den Rabattverträgen der Krankenkassen. In beiden Fällen haben Firmen bezahlt bzw. eine Preisreduktion zugestanden, damit das Produkt Ihrer Firma bevorzugt wird!!!
Wenn es nur darum gehen würde, dass man spart, warum wird dann nicht der entsprechende Festpreis gezahlt, und man kann als Versicherter dann immer noch sich entscheiden: Will ich das Medikament von der nächsten neuen Firma, oder bleibe ich vielleicht bei dem bewährten gut verträglichen Medikament und zahle etwas drauf. Seit den Rabattverträgen weigern sich die Apotheker, dieses mir die Freiheit lassende Verfahren durchzuführen, sondern zwingen mich, das Produkt der Firma zu nehmen, die vorher der Krankenkasse einen Rabatt gewährt hat, die also in meinen Augen erfolgreich die Kassen geschmiert hat.
Zu was dies führt, hat auch die jüngste Reportage gezeigt, nach der man bei Inkontinenz nur Billigstwindeln erhält über drei Großversorger, statt qualitätsgesicherte über eine Apotheke oder Sanitätshaus der freien Wahl.
Warum werden hier die Rechte der Kassen-Versicherten dermaßen eingeschränkt??? Privat versicherte, zu denen auch die Politiker gehören, bekommen jedes Medikament ihrer Wahl und bei wem sie es wollen. Und da es die unleidige Pflichtversicherungsgrenze gibt, hat man auch nicht die Wahl, ob man Privatversichert ist oder Kassenversichert.
Den gleichen Spareffekt bei den Kassen hätte man doch auch mit einem Festpreis, sieht man von dem Rabatt= Schmiergeldzahlungen wiederum ab, die man natürlich nicht einberechnen kann, da diese nicht einmal im Rechenschaftsbericht der Kassen aufgeführt werden.
Sehr geehrte Frau Pfünder,
unter dem Begriff "Schmiergeldzahlungen" sind im Allgemeinen (private) Zahlungen von Unternehmen an einzelne Entscheidungsträger zu verstehen, damit ihr Unternehmen einen bestimmten Auftrag erhält. Bei den Rabattverträgen für die Krankenkassen schließen Krankenkasse und Pharmaunternehmen einen Vertrag ab, der besagt, dass Krankenkasse A ausschließlich von Unternehmen B bestimmte Tabletten bezieht und dafür dann einen Rabatt bekommt. Dieser Rabatt wird dann dafür gezahlt, dass eben wirklich alle Produkte einer bestimmten Kategorie bei Unternehmen B bezogen werden. Ziel ist in diesem Fall die Kostenreduzierung der Arzneimittel. Könnte im Einzelfall, wie in dem von Ihnen vorgeschlagenen Modell, davon abgewichen werden, würde es für Unternehmen B weniger sinnvoll sein, einen Rabatt zu gewähren.
Beabsichtigt ist in jedem Fall, dass alle den für sie passenden Wirkstoff erhalten ohne eine Reduzierung der Qualität der Gesundheitsversorgung. Sollten Sie der Auffassung sein, dass dies im Einzelfall nicht gewährleistet ist, bitte ich Sie, sich direkt an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu wenden. Die von Ihnen erwähnte Reportage ist mir nicht bekannt.
Kontakt zum BMG erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168682/DE/Service/Kontakt/kontakt__node.html
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries