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Frage von Leonard G. •

Frage an Brigitte Zypries von Leonard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16.Juni 2008 Seite 999

Elfter Teil - Schlussvorschriften: § 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Quelle: Bundesgesetzblatt
http://frei.bundesgesetzblatt.de

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Hallo Frau Zypries,

bei Heise Online steht Zitat "Um das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit des Internets zu stärken, hält Zypries gemeinsam mit Verbraucherschützern die Aspekte Datensparsamkeit und Medienkompetenz für unerlässlich... Die Öffentlichkeit müsse dafür sensibilisiert werden, dass das Netz praktisch nichts vergesse und einmal abgegebene Daten missbraucht werden könnten." ENDE

Nun der Staat geht ja in punkto Datensparsamkeit mit bestem Vorbild voran, und untermauert dies mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Das Vertrauen in die Regierung ist unerschüttert, auch wenn diese wie am Fließband unsere Grundrechte unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eingeschränkt oder untergräbt.

Meine Frage: Sehen Sie uns Bürger als Terroristen? Wie viele Jahre ist es her, als letztmalig die Grundrechte der Bürger gestärkt wurden? Wann sehen Sie die Zeit gekommen, bundesweite Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einzuführen?

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Datenschutz-Breitband-und-Green-IT-auf-dem-IT-Gipfel-2008--/meldung/119126

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grauper,

die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger haben wir in dieser Legislaturperiode gestärkt, zum Beispiel durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Danach ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung ganz von der Überwachung ausgenommen. Ebenso haben wir den Schutz für besondere Berufsgruppen, zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte usw. durch die Einführung einer weiteren Verhältnismäßigkeitsprüfung erhöht. Außerdem wurde der Grundrechtsschutz auch durch neue Verfahrensregelungen, wie Benachrichtigungs- und Löschungspflichten, erhöht.

Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild in Deutschland einzuführen lehne ich aufgrund der unterschiedlichen historischen Erfahrung und des Staatsaufbaus ab. Grundsätzlich stehe ich der Einführung von Elementen direkter Demokratie aber positiv gegenüber. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits 1993 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Volksentscheid auf Bundesebene ermöglicht werden sollte. Im Jahr 2002 haben wir zusammen mit dem Koalitionspartner Bündnis 90/Grüne erneut einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid eingebracht. Da es sich um eine Verfassungsänderung handeln würde, bedürfte es aber einer Mehrheit von zwei Dritteln in Bundestag und Bundesrat, die nicht zustande kommt, solange die CDU/CSU-Fraktion das Vorhaben ablehnt. Im Jahr 2004 haben wir deshalb nochmals versucht, die Union umzustimmen - das gelang leider nicht. Wir haben das Vorhaben trotzdem weiter verfolgt. Daher stand im Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2005: "Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid." Im Koalitionsvertrag ist jetzt vereinbart: "Die Einführung von Elementen der direkten Demokratie werden wir prüfen." Auch in dieser Legislaturperiode werden wir nicht zu der erforderlichen Verfassungsänderung kommen - wegen des Widerstands der Union. Deshalb bleibt es dabei: Die Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Wahlen die erforderlichen politischen Mehrheiten schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries