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Frage von Thomas L. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

als geschiedener Familienvater von 3 Kindern wurde ich durch Selbsterlebtes erstmalig auf die bestehenden Problematiken in der Gesetzgebung bezüglich Kindesunterhalts aufmerksam. Initial wurde mein Fall von Kindesunterhalt im OLG – Bereich Düsseldorf behandelt, der dortige Amtsrichter stellte nach einer genauen Berechnung fest, das ich nicht Unterhaltspflichtig (Beschluss) bin.
Warum wird im OLG – Bereich München die Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhaltes nicht eingehalten? Gemeinsame Schulden, die in der Richtlinie mit aufgeführt sind, werden dort nicht mitberechnet. Kollidiert hier das Familienrecht nicht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das ganz eindeutig aussagt, das Unterhaltspflichten sich an der Leistungsgrenze der Unterhaltsverpflichtenden zu richten hat. Darf der Staat seine Bürger ins soziale Abseits treiben?
Oftmals fallen hier ja bei mehrköpfigen Familien Immobilien der Trennung zum Opfer, sodass keiner der betroffenen Personen, auch die Kinder im Alter eine Altersvorsorge haben.
Welche Perspektiven sehen sie für zahlende Väter und Mütter, die schuldlos in die o. g. Armut getrieben werden, deren Leben nur noch aus Schlafen, Arbeit und Schlafen besteht. Die mangels finanzieller Mittel am allgemeinen Leben nur noch im ganz geringen Maße teilnehmen können. Wie lange hält sowas ein Mensch aus?

Wenn dem Staat soviel an unseren Kindern liegt, warum werden nicht die Lohnsteuer, die ein Bürger bezahlen muss ebenfalls für den Kindesunterhalt mit herangezogen?

Ist es dem Gesetzgeber bewusst, dass gerade die Kindesunterhaltsgesetzgebung die Familien nur weiter auseinander brechen lässt, aufgrund der bestehenden Ungerechtigkeiten?

Bei genauer Betrachtung der Familiengesetzgebung erweckt sich der Eindruck, das gerade bei Mangelfällen, der Staat sich jeder finanzieller finanziellen Verantwortung entziehen will. Wie sehen sie das?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lugert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lugert,

aus meiner Sicht tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder und nicht der Staat, und zwar gerade auch in finanzieller Hinsicht. Ich sehe also keinen Grund, den Kindesunterhalt generell aus Steuergeldern zu finanzieren und die Eltern aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Weil Kinder regelmäßig nicht für sich selbst sorgen können und daher in ganz besonderem Maße auf die Eltern angewiesen sind, sieht das Gesetz sogar eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung für Eltern vor. Sie müssen alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kindesunterhalt sicherzustellen. Aus diesem Grund wird beispielsweise der Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen vergleichsweise niedrig angesetzt. Auch Verbindlichkeiten können nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Schulden, die leichtfertig, ohne verständlichen Grund oder für luxuriöse Zwecke eingegangen wurden, können dem Unterhaltsanspruch von Kindern regelmäßig nicht entgegengehalten werden.

Zugleich gewährleistet das Gesetz aber, dass der Unterhaltspflichtige nicht finanziell überfordert wird. Neben dem ihm zustehenden Eigenbedarf müssen ihm die Mittel für berufsbedingte Ausgaben (z.B. Fahrtkosten) und Aufwendungen für die Kranken- und Altersvorsorge verbleiben. Zum Teil wird auch eine zusätzliche private Altersvorsorge anerkannt. Gerade in Mangelfällen gilt Letzteres jedoch nicht zwingend. In diesen Fällen kann häufig noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Mindestunterhalt für die Kinder, also das Existenznotwendige, aufgebracht werden. Um weitere Einschränkungen zu Lasten des Kindes zu vermeiden, bedarf es hier im Einzelfall einer sorgfältigen Abwägung zwischen den Belangen des Kindes und den Interessen des Unterhaltspflichtigen. Aus meiner Sicht muss hierbei dem Kindeswohl im Grundsatz jedenfalls ein stärkeres Gewicht zukommen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich mich zu der von Ihnen dargestellten unterschiedlichen Behandlung von Schulden bei der Unterhaltsberechnung aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte nicht äußere.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries