Frage an Brigitte Zypries von Frank B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
auf meine Frage vom 07.11. 2008 gaben Sie mir am 13.11. 2008 mir folgende Antwort:
Zitat Frau Zypries
Dessen ungeachtet sieht die Strafprozessordnung bei der Verfolgung von Straftaten keine Unterscheidung zwischen Migranten und sonstigen Personen vor, und zwar weder im Sinne einer "härteren" noch im Sinne einer "großzügigeren" Vorgehensweise.
Frau Zypries, wie erklären Sie sich denn folgendes Urteil? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,590105,00.html
Es wurde eine Frau durch fünf Schüsse getötet. Der Richter stellte fest, dass es sich um eine Hinrichtung handelte, aber es wurde keine Urteil wegen Mord, sondern nur wegen Totschlags gesprochen. Welchen Sinn macht eine Hinrichtung, wenn dabei für den Hingerichteten das Leben erhalten bleibt?
Es geht aber noch weiter
„Die Kammer bewertete den Fall anders und konnte keine Mordmerkmale feststellen. Der Angeklagte habe "aus Wut und verletztem Stolz" gehandelt, was auch mit seiner "narzisstischen Persönlichkeit" und der Tatsache zu erklären sei, dass Ali U. in türkischen Traditionen aufgewachsen ist.“
Kann es sein, dass dem Richter ein Fehler unterlaufen ist, indem er die Kultur des Täters beim Urteil berücksichtigte?
Wurde doch ein Urteil zugunsten eines Migranten gesprochen, weil er Migrant ist?
Wie kann es sein, dass eine „Hinrichtung“ zum Totschlag degradiert wird?
Ist unserer Justiz noch zu trauen?
Können wir uns in unserem Land noch sicher fühlen, wo mit zweierlei Maß Urteile gesprochen werden?
Können Sie es verstehen, dass immer mehr Bürger das Vertrauen in die Politik verlieren?
Warum müssen wir das aushalten, wo es doch auch Wege gibt die uns vor solchen Übergriffen durch Migranten schützen könnten?
Warum haften Gutachter nicht, wenn sie einem Intensivtäter gute Sozialprognosen attestierten, es aber zu Wiederholungstaten kam?
In der Hoffnung, dass Abgeordnetenwatch meine Frage nun zulässt, und auf eine ausführliche Antwort von Ihnen, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, nehme ich zu einzelnen Strafverfahren grundsätzlich nicht Stellung. Abgesehen davon stellen Presseberichte die zugrunde liegenden Sachverhalte häufig verzerrt dar und enthalten nicht alle Informationen, die für eine umfassende juristische Beurteilung des Sachverhalts notwendig wären.
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung gilt ganz allgemein, dass ein Mord nicht zwingend bereits dann verübt ist, wenn ein Mensch vorsätzlich getötet wurde. Sowohl Mord als auch Totschlag setzen zunächst die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen voraus. Verwirklicht der Täter zudem ein in § 211 des Strafgesetzbuchs genanntes Mordmerkmal und handelt beispielsweise zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder mit gemeingefährlichen Mitteln, so ist der Tatbestand des Mordes verwirklicht. Die journalistische Beschreibung "Hinrichtung" ist für sich genommen keinem der Mordmerkmale zuzuordnen, es kommt auf die von den Gerichten zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls an.
Ihren sonstigen, in rhetorischen Fragen verpackten Ansichten kann ich mich nicht anschließen. Vielleicht beherzigen Sie doch noch meinen Rat und überdenken die Wahl Ihrer Quellen. Zumindest sollten Sie die Schlüsse überdenken, die Sie aus den erlangten Informationen ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries