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Frage von Michael B. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihre Antwort an R. H. vom 17.11. bezüglich der Garantie der Einlagen durch die Bundesregierung ist sachlich falsch. Wie Sie selbst auf der Website des BMF nachlesen können, stellt Peer Steinbrück am 07.10. klar: „die Sparerinnen und Sparer in Deutschland nicht befürchten müssen, einen Euro ihrer Einlagen zu verlieren.“

Nachzulesen unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_9844C04F89BFA9BFB7E564AA75E18488/DE/BMF__Startseite/Klartext/038__Spareinlagen.html?__nnn=true

Diese Klarstellung wendet sich damit also nicht nur an alle Deutschen, sondern an alle Sparer in Deutschland. Ihr Verständnis, diese Erklärung beziehe sich nur auf die Einlagen in Deutschland ist so nicht richtig.

Abgesehen davon sehe ich auch eine Einlage bei der Kaupthing Niederlassung in Deutschland als eine deutsche Einlage, da es sich hier um eine GmbH nach deutschem Recht handelt, die auch am deutschen Zahlungsverkehr mit einer eigenen BLZ teilnimmt.

Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich vielleicht auch für Sie der Grund für den Unmut erkennen, der hinter Frau Hocheneggers Anfrage steckt und den viele andere ebenso empfinden.

Wie stehen Sie, Frau Zypries, zu der Erkenntnis, dass die deutsche Bundesregierung mit dieser Garantieerklärung eine Verantwortung ggü. denjenigen übernommen hat, die darauf vertraut haben und deshalb ihre Ersparnisse nicht rechtzeitig abgezogen haben?

Wie will die Regierung das Vertrauen in das Bankenwesen fördern, wenn schon in so einem relativ einfachen Fall von den ursprünglichen Zusagen abgewichen wird bzw. keine erkennbare Informationspolitik ggü. den betroffenen Bürgern vorhanden ist?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Beth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beth,

in diesem Zusammenhang von sachlich "falsch" zu sprechen, halte ich nicht für angezeigt. Wir sind uns völlig einig darin, dass sich die Sicherung auf Einlagen "in Deutschland" bezieht. Damit war gemeint, dass sie dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehören müssen. Sie scheinen es so zu interpretieren, dass auf den Wohnsitz der Sparerin oder des Sparers abgestellt wird. Das ist aber nicht der Fall.

Für weitere Rückfragen zu Details der Garantieerklärung bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige Bundesministerium der Finanzen zu wenden:

Referat für Bürgerangelegenheiten
Tel.: 03018 / 682 - 3300
Fax:03018 / 682 - 44 20
Email:buergerreferat@bmf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries