Frage an Brigitte Zypries von Klaus S. bezüglich Recht
1) Die in Ansbach und Illesheim stationierte U.S. Armee benutzte mehrere Male und trotz telefonischem Widerspruchs eine email Adresse von mir um mich zu kontaktieren. Ich habe der U.S. Armee niemals eine email Adresse zur Verfügung gestellt. Mein Antrag auf Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird nicht beantwortet, es wird mir gesagt, das BDSG trifft nicht auf die U.S. Armee zu.
Wieso schützt der Staat seine Bürger nicht vor unrechtmäßigem Gebrauch und Speicherung von Daten durch ausländische Streitkräfte?
2) Von der U.S. Armee in Heidelberg wurde mir gesagt dass meine Telefonnummer trotz Rufnummernunterdrückung im Display des Angerufenen zu sehen ist, ebenfalls ein Verstoß gegen deutsche Gesetze.
Wieso lässt die Bundesregierung solchen Missbrauch zu?
3) Deutschland ist im Irakkrieg keine Kriegspartei, sondern neutral.
Wieso lassen Sie zu dass durch die Verlagerung und den Einsatz von in Deutschland stationierten U.S. Truppen das Grundgesetz missachtet wird?
4) Soldaten einer Kriegspartei, die aus dem Irak nach Deutschland zurückkehren, sind nach Art. 11 Abs. 3 des V. Haager Abkommens festzusetzen.
Wieso hält sich Deutschland nicht an internationale Abkommen und an das Völkerrecht?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
ein deutsches Gesetz kann nur regeln, was territorial und funktional zur deutschen Hoheitsgewalt gehört. Für Stellen, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen, gilt Artikel 53 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut: "Eine Truppe und ein ziviles Gefolge können innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Für die Benutzung solcher Liegenschaften gilt das deutsche Recht, soweit in diesem Abkommen und in anderen internationalen Übereinkünften nicht etwas anderes vorgesehen ist und sofern nicht die Organisation, die interne Funktionsweise und die Führung der Truppe und ihres zivilen Gefolges, ihrer Mitglieder und deren Angehöriger sowie andere interne Angelegenheiten, die keine vorhersehbaren Auswirkungen auf die Rechte Dritter haben, betroffen sind ". Das Bundesdatenschutzgesetz sieht in § 1 Absatz 2 keine Anwendung auf ausländische öffentliche Stellen vor, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb Deutschlands stattfindet.
Wenn Ihre Telefonnummer trotz Rufnummerunterdrückung auf dem Display Ihres Gesprächspartners erscheint, sollten Sie sich zunächst an Ihren Telefonprovider wenden.
Die Bundesregierung hat ihre Haltung zum Irakkrieg schon frühzeitig klargestellt: Deutschland beteiligte sich nicht an diesem Krieg. Unabhängig von dieser klaren Entscheidung stand und steht Deutschland aber zu seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Bündnispartnern in der NATO. Das beinhaltete auch die Gewährung von Überflug- und Nutzungsrechten und den Schutz der Basen dieser Verbündeten in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries