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Frage von Norbert N. •

Frage an Brigitte Zypries von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

in Ihrer Antwort vom 18.06, für die ich mich sehr bedanke, auf meine Frage vom 5.6 sagten Sie, ich zitiere:

... das geltende Recht stellt durchaus geeignete Instrumentarien zum Schutz vor Datenmissbrauch zur Verfügung. Zum Beispiel schützt das Telekommunikationsgesetz das Fernmeldegeheimnis oder das Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten. Wer Daten trotzdem missbräuchlich verwendet, dem drohen empfindliche Konsequenzen.
Zitat Ende.

Wie passt das aus Ihrer Sicht mit den sich häufenden Datensicherheitsskandalen der jüngsten Zeit zusammen, denn wenn es schon, wie man Ihren Worten entnehmen darf, geeignete Instrumentarien gibt, warum werden sie nicht konsequent um und eingesetzt ?

Warum stimmen Sie in diesem Kontext Beschlüssen, wie zum Beispiel dem BKA-Gesetz zu ?

Wie darf man Ihr Demokratieverständnis deuten, wenn diesbezüglich Einwände, Gegenargumente und vor allem die Mehrheit der Bürger selbst, die solche Gesetze, welche selbst vom ehemaligen Innenminister Gerhart Baum als verfassungswidrig bezeichnet werden, definitiv nicht wollen, einfach nicht mehr gehört werden und Sie diesen Beschlüssen trotzdem zustimmen ?
Eröffnet Ihrer Meinung nach, ein solches Gesetz nicht noch mehr Lücken im Datennetz, denn wer kontrolliert letztendlich die “Überwacher“ ?

MfG
Norbert Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

es genügt nicht, dass ein ausreichendes Instrumentarium vorhanden ist, es muss auch genutzt werden. Das wiederum setzt eine ausreichende personelle und sachliche Austattung voraus, die derzeit nicht gegeben ist. Die Kontrolle der Umsetzung des allgemeinen Datenschutzrechts im nichtöffentlichen Bereich ist Aufgabe der Aufsichtsbehörden der Länder. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, habe ich die Länder erst jüngst ausdrücklich aufgefordert, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt setzt die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts strikt um. In weiten Teilen sieht es sogar einen Schutz der Daten vor, der über diese Vorgaben hinaus geht. Insbesondere dürfen die vom Bundeskriminalamt erhobenen Daten nur für den Zweck der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus verwendet werden. Sie müssen gelöscht werden, sobald sie zur Erfüllung dieses Zwecks nicht mehr erforderlich sind und auch für eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung nicht mehr benötigt werden.

Ihre Einschätzung, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Gesetz definitiv nicht will, teile ich nicht. Die Mehrheit der Bürger versteht sehr wohl, dass es ein Leben in Freiheit ohne Sicherheit nicht gibt. Sie akzeptiert daher, wenn der Gesetzgeber maßvoll, in voller Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und unter Wahrung hoher rechtsstaatlicher Standards Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Menschen trotz der Gefahren des internationalen Terrorismus auch weiterhin in Freiheit und Frieden leben können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries