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Frage von Werner K. •

Frage an Brigitte Zypries von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Meine Frage an Sie bezieht sich auf Kriegswaffentransporte innerhalb oder durch die Bundesrepublik Deutschland, für deren Genehmigung Ihre Bundesbehörde zuständig ist. Meines Wissens wurde und wird der Irak-Krieg seitens der Bundesregierung (noch während der Schröder-Regierung) und laut VGH-Urteil als völkerrechtwidrig klassifiziert und somit gilt auch die Teilnahme der bei uns stationierten US-Truppen an diesen Kriegshandlungen als völkerrechtswidrig. In diesem Verwaltungsgerichtsurteil heißt es z.B. im Absatz 4.1.4.1.4, dass es gravierende völkerrechtswidrige Bedenken gibt und auch der Hinweis (Zitat): „Ebenfalls gilt dies für die Zulassung der Entsendung von Truppen, des Transports von Waffen und militärischen Versorgungsgütern von deutschem Boden aus.“ Demzufolge dürften Waffentransporte der US-Army im Zusammenhang mit der Kriegsteilnahme im Irak überhaupt nicht stattfinden oder bedürften einer Sondergenehmigung durch das Justizministerium, da sie durch das NATO-Truppenstatut nicht gedeckt sein dürften.
Durch eigene Beobachtung konnte ich am 31. Oktober und am 1. November Güterzüge auf der Bahnstrecke zwischen Wicklesgreuth und der US-Kaserne in Katterbach beobachten und auch fotografieren. Mein Verdacht auf den Kriegswaffentransport wird mir auch durch eine US-Armeezeitung bestätigt, in der der gesamte Ablauf dieses Transportes beschrieben wird ( http://www.12cab.eur.army.mil/News/Releases_2008/2008-11-06_01_Railhead.pdf )
Können Sie mir mitteilen, ob dieser Waffentransport von der US-Army beantragt wurde. Wenn ja, unter welchen Gesichtspunkten wurde dieser Transport genehmigt?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Kopper

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kopper,

Schienentransporte der US-Streitkräfte in Deutschland werden auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts vom 19.06.1951 (NTS - BGBl.1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens hierzu vom 03.08.1959 (ZA-NTS - BGBl. 1961 II S. 1183, 1218)durchgeführt. Nach Artikel 57 Abs. 1 Satz 2 ZA-NTS gelten Transporte der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik als genehmigt. Ein Genehmigungsverfahren ist daher für solche Transporte nicht vorgesehen und wurde auch für den von Ihnen mitgeteilten Transport nicht durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries