Frage an Brigitte Zypries von Rainer D. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries,
die Bundesregierung hat bereits 2007 einen Gesetzentwurf zur Einrichtung sog. P-Konten auf den Weg gebracht.
Wie ist der Stand des Gesetzgebungsverfahrens bzw. stimmt es, dass das Gesetz bereits zum 1.1.2009 in Kraft treten soll?
Sehr geehrter Herr Dorner,
die Beratungen im Bundestag zum Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes, der die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos („P-Konto") vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe aber, dass dies zeitnah geschehen wird. Die Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach dem Stand der Reform zeigt, dass es ein großes Bedürfnis für die neuen Regelungen gibt.
Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, kann ich derzeit nicht sagen, da auch noch über die Umstellungsfrist diskutiert wird. Der Kreditwirtschaft muss ausreichend Zeit für die Umstellung auf das neue Recht gegeben werden. Unter diesen Umständen ist es leider ausgeschlossen, dass das Gesetz bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Den Entwurf können Sie unter
http://www.bmj.bund.de/media/archive/2472.pdf#search="kontopfändung"
einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries