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Frage von Michael B. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

eine besonders gelungene Darstellung der Rechtstaatlichkeit hierzulande wurde in der ZDF-Sendung, "Hallo Deutschland" vom 29.10. gebracht.

Einer alten Dame wurden von einem Betrüger 4500 EUR aus der Tasche gezogen, als Anzahlung für ein Treppenlift, das ihr niemals geliefert wurde.

Der interviewte Staatsanwalt - ein Volljurist also - klärte uns alle auf, dass die Dame dieses Geld niemals zurückbekommen wird, da es die Betrüger bereits ausgegeben haben.

Jeder ehrliche Jurist weiß also Bescheid, in einem solchen Fall ist jede Anwaltsgebühr rausgeworfenes Geld.

Es gibt aber offensichtlich trotzdem noch vor Nächstenliebe triefende Anwälte, die der alten Dame für 8000 EUR helfend unter die Arme gegriffen haben, wie uns die Reporter glaubwürdig versicherten.

Aus diesem Geld Frau Justizministerin, hätte sich die alte Dame ein Treppenlift leisten können.

Bei korrekter Beratung hätte man ihr von Anfang an klar machen müssen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall vorm Gericht bringen und sie als Zeuge laden wird.

Wir bitten Sie um Auskunft, ob sich ein Rechtsanwalt, der solchen Opfer rät als Nebenkläger aufzutreten, nicht auf gleicher Ebene mit dem Betrüger bewegt? Wie sollte man am besten dagegen angehen?

In Ihrer Pressemitteilung vom 27.10.08, "Ein Bündnis für das deutsche Recht", hatten Sie deutsches Recht als "vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar" bezeichnet und mit dem selbst verliehenen Titel „Made in Germany“ geadelt.

Adel verpflichtet! „Made in Germany“ ist gleichbedeutend mit freie Konkurrenz und unabhängige (Wirtschafts/Technische)Prüfung. Anwälte hierzulande sind durch das RDG vor unliebsamer Konkurrenz geschützt. Richter lehnen jegliche Kontrolle von außen ab.

Wir würden gerne wissen, wie man sich vor Anwälte schützen kann, um das Recht "vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar" zu halten? Welche Gesetze gebieten es den Anwälten, einer betrogenen Rentnerin weniger Geld abzunehmen als der Betrüger selbst?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

Rechtsanwälte sind verpflichtet, übernommene Mandate auftragsgemäß und sorgfältig zu bearbeiten. Der Anwalt muss den Mandanten umfassend beraten und belehren, damit dieser eine eigenverantwortliche Entscheidung über die gegebenenfalls vorzunehmenden Maßnahmen treffen kann. Aufzuklären ist dabei insbesondere über die konkreten Möglichkeiten und Risiken in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Über die Anwaltsvergütung ist bei Nachfrage des Mandanten immer zu unterrichten, sonst nur, wenn besondere Umstände dies gebieten. Solche besonderen Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn eine hohe Anwaltsvergütung in Frage steht, mit der ein verständiger Mandant nicht rechnen kann.

Eine schuldhafte Verletzung der Anwaltspflichten führt zur Haftung des Anwalts, der dann entstandene Schäden des Mandanten zu ersetzen hat. Ob ein Anwaltsfehler vorliegt und ob Aussicht besteht, Schadensersatz zu erhalten, kann nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Weder ist mir bekannt, wie sich in dem von Ihnen geschilderten Fall die Forderung des Anwalts begründet noch kann ich aufgrund meines Amtes als Bundesjustizministerin zu Einzelfällen Stellung nehmen. Wenn Sie weiteren Rat und Hilfe benötigen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries