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Frage von Rainer Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Rainer Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
bereits im Januar 2008 hatte ich um Stellungnahme gebeten zu der Tatsache, dass ich als Kreditnehmer befürchten muss, dass ich im Falle eines Verkaufs meines Darlehensvertrages an einen ausländischen Investor eine Rückzahlungsforderung in Höhe der gesamten Grundschuld erhalten kann.
Meine damaligen Fragen, wieso Praktiken, die an dreiste Raubzüge erinnern, erst durch Ihre Partei und während Ihrer Zuständigkeit als Justizministerin legalisiert wurden bzw. wessen Interessen die damalige Regierung bedienen wollte. wurden von Ihnen leider nicht beantwortet.
Stattdessen haben Sie mir über Ihre Mitarbeitein Frau Reith mitteilen lassen, die Kreditinstitute würden darauf achten, dass die Käufer die Verpflichtungen aus der Sicherungsabrede übernehmen, da sie sich ansonsten gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen können.
Wie verantwortungsbewußt der Gesetzgeber, die Banken sowie die staatlichen Genehmigungs- und Aufsichtbehörden in den letzten Jahren gehandelt haben, bekomme ich derzeit sehr drastisch vor Augen geführt. Die bereits mit Rot/Grün begonnene und von der derzeitigen Regierung fortgesetzte Legalisierung bzw. Duldung von "innovativen Finanzierungsinstrumenten" feiern nun grandiose Erfolge.
Für mich stellt sich aber die Frage, wen ich denn nun entsprechend Ihrem Hinweis auf Schadensersatz verklagen soll, wenn übermorgen auch meine Bank Pleite ist.
Wer wird dann z. B. Lone Star daran hindern, nicht nur aus der mit Mrd. EUR Steuergelder gestützten IKB, sondern auch aus meiner Grundschuld Profit zu schlagen?
Für eine Stellungnahme bzw. insbesondere für praktikable Hinweise oder Empfehlungen wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar.

Gruß aus Kassel

R. Zawislo

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zawislo,

mit dem Risikobegrenzungsgesetz vom 12. August 2008 wurde eine Reihe von Vorschriften zur Verbesserung des Schutzes von Kreditnehmer beschlossen. Um den Grundstückseigentümer vor den Risiken der Übertragung einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden ist (Sicherungsgrundschuld) zu schützen, wurde dafür Sorge getragen, dass er die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegenhalten kann. Der neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingestellte § 1192 Absatz 1a BGB sichert, dass der gutgläubige einredefreie Erwerb bei Sicherungsgrundschulden insoweit ausgeschlossen ist. Eine Vollstreckung aus der Grundschuld ist nicht möglich, wenn die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag erfüllt werden.

Soweit Sie die Insolvenz inländischer Banken befürchten, weise ich auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes hin. Mit der Errichtung des Finanzmarktstabilisierungsfonds ("SoFFin") wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der es in Not geratenen Kreditinstituten ermöglicht, staatliche Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dieser "Rettungsschirm" ist auch vom Markt angenommen worden.

Wie Sie vielleicht aus der Tagespresse entnehmen konnten, sollen nach dem Willen der Bundesregierung die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Handlungsoptionen des SoFFin noch weiter gestärkt werden. Die Bundesregierung kommt auf diese Weise ihrer Aufgabe nach, das Vertrauen in den Finanzmarkt wiederherzustellen und eine weitere Zuspitzung der Finanzmarktkrise zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries