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Brigitte Zypries
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Frage von Alexander P. •

Frage an Brigitte Zypries von Alexander P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,

Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetztes regelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. In Deutschland ist die Staatsgewalt durch die Gewaltenteilung in Exektuve, Legislative und Judikative voneinander unabhängig. Weshalb aber werden in Anbetracht des oben aufgeführten Grundgesetzartikels beispielsweise die Richter des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, nicht jedoch vom Volk selbst? Es handelt sich doch hierbei um einen drastischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Judikative seitens der Legislative, zudem wird hier der oben genannt Grundgesetzartikel verletzt, da in diesem Fall die Staatsgewalt direkt von der Legislative und nicht vom Volke ausgeht.

Können Sie mir diese Diskrepanz erklären?

Mit freundlichen Grüßen,
A. Perschbacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Perschbacher,

in Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz heißt es in der Tat, dass alle Staatsgewalt vom Volke "ausgeht". "Ausgehen" bedeutet aber gerade nicht, dass alle obersten Staatsämter auch direkt vom Volk gewählt werden müssen. Es bedeutet vielmehr, dass alle Staatsgewalt (ggf. mittelbar) vom Volkswillen abgeleitet sein muss. Dass ist im Falle der Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgericht durch den Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestags und durch den Bundesrat der Fall. Die Bundestagsabgeordneten (Legislative) sind schließlich durch die Bundestagswahlen vom Volk legitimiert, ebenso die Bundesratsmitglieder über die Wahlen in den Ländern. Damit geht mittelbar die Entscheidung bei der Wahl der Richter auf den Volkswillen zurück. Insofern kann von einer Verletzung des Art. 20 Abs. 2 GG keine Rede sein.

Ebenso bedeutet dies keinen Eingriff in die Unabhängigkeit der Judikative. Diese wird dadurch gewährleistet, dass die Amtszeit zwölf Jahre beträgt und eine Wiederwahl nicht möglich ist. Damit können die Richter frei agieren, ohne darauf achten zu müssen, welche Wirkung sie bei den Politikern erzielen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries