Frage an Brigitte Zypries von Arndt S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
eine grundsätzliche Frage:
Wieviel Prozent Unrecht in seinem behördlichen und justitiellen Handeln (welche Menge also) kann ein Staatswesen aushalten, um Ihrer Ansicht nach noch als "Rechtsstaat" bezeichnet zu werden?
gez.
Arndt Schmelzer
Sehr geehrter Herr Schmelzer,
ein Rechtsstaat ist durch eine Reihe von Prinzipien gekennzeichnet. Zu diesen gehören das Prinzip der Gewaltenteilung, das Prinzip der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns, das Rückwirkungsverbot, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, die Einhaltung der Grundrechte sowie das Recht, seine Rechte vor Gerichten geltend machen zu können, wobei bestimmte Verfahrensgrundsätze (Justizgrundrechte der Art. 97, 101ff Grundgesetz) eingehalten werden müssen.
Da diese rechtsstaatlichen Prinzipien von Menschen umgesetzt werden und Menschen niemals perfekt agieren, ist es nicht möglich, dass ein Rechtsstaat fehlerfrei funktioniert. Das bedeutet, ein gewisses Maß an Fehlern lässt sich nicht vermeiden. Wie hoch der "Unrechtsgehalt" sein darf, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken. Wichtig ist, dass die Prinzipien an sich gelten, also versucht wird, ihnen entsprechend zu agieren.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries