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Frage von Wolfram K. •

Frage an Brigitte Zypries von Wolfram K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Ministerin,

vor ca. einem Jahr wurde bekannt, dass unbescholtene Eigenheimbesitzer auf völlig legalem Wege ihr Hauschen weggenommen bekamen, weil ihre Bank ihre Hypothek weiterverkauft hatte an Firmen, deren Geschäfts"philosophie" es war, aus diesen Verträgen auf schnellstem Wege Geld zu machen. Auch ich als einer der von dieser Gefahr Betroffenen war entsprechend verängstigt.

Nach einigen quälenden Monaten "Reaktionszeit" kam dann endlich ein Gesetz heraus, damit solche schändlichen Praktiken unterbunden werden sollten.

Damit, so nahm ich - wie wohl die große Mehrheit - an, wäre dieses Übel vom Tisch.

Wie ich aber heute aus dem Fernsehen ("plusminus", ARD) zu meinem Entsetzen feststellen muss, ist diese Sauerei immer noch nicht unterbunden! Noch immer ist es offenbar möglich, Eigenheimern, die brav ihren Zahlungspflichten nachkommen, die Hypotheken zu kündigen und ihnen ihre Häuser wegzunehmen (denn wer kann schon mal eben ein paar -zigtausend Euro für eine Abfindung aus dem Ärmel schütteln) ! Wann, Frau Justizministerin, werden wir Eigenheimer endlich vor solchen anscheinend immer noch legalen Sauereien sicher sein??

In Sorge

W. Kirchhoff

P.S. Ich hoffe sehr, dass Sie jetzt nicht mit der Eselei kommen, man könne ja doch einfach zu einer anderen Bank gehen und dort eine neue Hypothek aufnehmen! Es dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein, dass die Banken im Zuge der Bankenkrise äußerst restriktiv verfahren, wenn es um die Herausgabe von Krediten geht, weil sie sich so große Sorgen um ihre eigenen Bilanzen machen - und damit um ihre eigene Existenz -, dass man sich von staatlicher Seite genötigt sah, ihnen Liquiditätsspritzen zur Verfügung zu stellen, um die allerschlimmsten Schäden für unsere Volkswirtschaft zu verhindern!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kirchhoff,

wie Sie richtig schreiben, hat der Gesetzgeber mit dem Risikobegrenzungsgesetz den Schtuz für Kreditnehmer deutlich verbessert. Mit dem Maßnahmebündel haben wir deutlich gemacht: Es gibt Schutz, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird; es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag gilt und der Kredit bedient wird; und es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag nicht mehr gilt, weil er nicht ordnungsgemäß bedient worden ist.

Schon zu Beginn der Debatte Anfang des Jahres ist durch die Berichterstattung in den Medien zum Teil der Eindruck erweckt worden, der Erwerber einer Grundschuld könne unabhängig von Existenz und Höhe der zugrunde liegenden Forderung in das gesicherte Immobilienvermögen in Höhe des Grundschuldbetrages vollstrecken. Der dadurch erweckte Eindruck ist allerdings nicht richtig. Bei Krediten, die korrekt bedient werden, bestand schon auf der Grundlage des geltenden Rechts kein Anlass zur Besorgnis. Mit den Maßnahmen des Risikobegrenzungsgesetzes haben wir dies noch einmal verdeutlich und konkretisiert.

Natürlich kann das Recht nicht verhindern, dass jemand sich rechtswidrig verhält und einen anderen zu Unrecht in Anspruch nimmt. Das ist aber kein Zeichen für fehlende Gesetze und auch kein spezielles Problem bei der Veräußerung von Darlehensforderungen. In diesen Fällen bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Gerichte dagegen zu wehren.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries