Frage an Brigitte Zypries von Michael W. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Zypries,
die CSU und der Herr Pfeiffer fordern weiterhin das "gewalttätige" Computerspiele verboten gehören. Ich sehe ein, das die Jugend beschützt werden muss, aber ich sehe nicht ein das ich als Volljähriger Bürger dieses Staates Zensur erlauben muss. Es ist zwar erlaubt indizierte Spiele zu importieren, jedoch nur wenn sie nicht beschlagnahmt sind. Dies ist doch eigentlich eine Form von Zensur. Ich fühle mich dadurch auf mein Recht auf freie Entfaltung eingeschränkt, auch bei FIlmen stört es mich das Filme ab 18 immer noch gekürzt werden müssen, um eine Freigabe zu bekommen. Nun aber zu meine Frage: Computerspiele werden ja nun als Kunst gezählt (zumindest wurde die Spielebranche Mitglied im Kutlurrat oder wie es sich nennt). Ich spiele gerne Shooter, und möchte daher wissen ob nun in Weltkriegsspiele nun Hackenkreuze erlaubt sind oder nicht. Ich finde es eh "entschuldigung" ein Krampf das diese symbole raus müssen. Schließlich spielt man in den meisten Spiele eben GEGEN Nazis. Dies kann doch eigentlich nur gut sein, wenn man gegen Nazis ist. Im Multiplayermodus sieht es natürlich anders aus, da spielt man bisweilen auch als Deutscher. Jedoch kann dies ja auch kein verbrechen sein oder?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weigand
Sehr geehrter Herr Weigand,
Ihre Ansichten zu einem derart sorglosen Umgang mit nationalsozialistischen Symbolen kann ich nicht teilen.
Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) unter Strafe gestellt. Schutzzweck des § 86a StGB ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes neben der Abwehr einer Wiederbelebung der verbotenen Organisation oder ihrer Ziele auch der Schutz davor, dass sich solche Symbole derart einbürgern, dass sie schließlich auch von Verfechtern verfassungswidriger Ziele wieder gefahrlos gebraucht werden können.
Dieser Schutzzweck trifft auch auf die von Ihnen geschilderten Fälle zu. Es ist zwar keine gerichtliche Entscheidung zu Computerspielen bekannt, wohl aber zu einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es um ein Modell-Flugzeug aus dem 2. Weltkrieg ging, das ein Hakenkreuz trug. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Duldung des mit der Herstellung und Auslieferung von solchen Flugzeugmodellen erstrebten massenhaften öffentlichen Verkaufs dem Zweck des § 86a StGB zuwiderlaufe, die Verwendung solcher Kennzeichen in der Öffentlichkeit grundsätzlich auszuschließen. Würde die beabsichtigte kommerzielle Massenverbreitung von Hakenkreuzen auf Modell-Flugzeugen erlaubt, dann wäre es kaum noch möglich, manchen anderen bedenklichen Arten der Verwendung von NS-Kennzeichen eine Grenze zu setzen.
Ich denke, es ist richtig, wenn derartige Symbole nicht auf schleichendem Wege, und sei es nur über den PC-Bildschirm, wieder Einzug in unsere Wohnungen und in unseren Alltag halten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries