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Frage von Andreas K. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
aus vielen Bundesländern hört man von explodierenden Ausgaben in Sachen Prozesskostenhilfe, speziell im Familienrecht (Scheidungen).
Aus eigener Erfahrung fördert unsere Gesetzgebung dies sogar.

Ein Beispiel aus dem Leben:
Ich, derzeit Sozialhilfeempfänger lebe in Scheidung. Meine "Nochehefrau", wenn ich dies so bezeichnen darf, teilt mit einem neuen Mann, seit über einem Jahr in einer anderen Wohnung Bett und Tisch. Sie bekommt auf Grund Ihres knapp unter 1000€ liegenden Einkommens immer wieder PKH bewilligt. Dies wäre unter gewissen Umständen sicherlich auch gerechtfertigt. Sie ist, das sei noch erwähnt, Eigentümerin von 2 !!! finanzierten Grundstücken.
Ihr neuer Mann ist, aus meiner Sicht, finanziell sehr gut gestellt, es existieren in der Lebensgemeinschaft von seiner Seite aus 2 private Autos (MB CLK Cabrio, VW Passat Kombi), Sportmotorrad und, wie ich hörte, ein gutes gesichertes Einkommen. Auch einen gemeinsamen mehrwöchigen Spanienurlaub konnte man sich leisten.
Prozesskostenhilfe ist eine beachtenswerte soziale Errungenschaft, sie sollte denen unserer Gesellschaft zur Verfügung stehen, die REELL aus wirtschaftlicher Sicht die Kosten für eine Prozessführung nicht aufbringen können.

Da stellt sich für mich die Frage wie ist o.g. Sachverhalt mit § 114 ZPO vereinbar? Zählen solche PKH-Antragsteller laut Gesetz als sozial bedürftig? Wann werden Gesetzeslücken geschlossen die einen, aus meiner Sicht, Missbrauch von PKH begünstigen?
Vielleicht sollte man ein Rechtsmittel gegen richterliche Entscheidungen in Bezug auf PKH einführen und die PKH-Anträge inhaltlich ändern.
Auch die Anrechnung von monatlichen Raten für Auto, Grundstück etc. beim Einkommen wäre überdenkenswert. Bei Grundstücken zumindest wenn man diese selbst nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Denn aus meiner Sicht finanziert der Staat durch Gewährung von PKH Güter die über den normalen Lebensstandard hinausgehen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kothe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kothe,

inwieweit die von Ihnen dargestellten Positionen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe als Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt werden, ist eine Frage des Einzelfalls und von den unabhängigen Gerichten zu entscheiden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in meiner Eigenschaft als Justizministerin zu einzelnen Verfahren keine Stellungnahme abgeben kann.

Ein Rechtsmittel gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gibt es bereits. Die Staatskasse kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn weder Monatsraten noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge festgesetzt worden sind. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten hat.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries