Frage an Brigitte Zypries von Dieter P. bezüglich Umwelt
Verehrte Ministerin,
in Ihrem Wahlkreis gibt es noch keine Verkehrsverbote nach der Feinstaubregelung (grüne Plakette usw.). Aber in anderen Städten werden sie demnächst in Kraft gesetzt (z.B. Frankfurt).
Daher generelle Fragen: Was machen Besitzer von Fahrzeugen, für die es keine Plaketten gibt, die aber die Oldtimer-Frist noch nicht erreicht haben, aber in der Verbotszone leben. Dürfen die nicht mehr zu ihrem Haus fahren, um ihre Garage zu benutzen ?
Gibt es da Ausnahmen (Spezial-Plaketten) ?
Oder entstehen - falls alles verboten ist - da nicht Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung ?
Hat da jede Stadt eine Befugnis, Ausnahmen zuzulassen ?
Oder wird es da eine Bundeskompetenz geben ?
Danke für Ihre Antworten
Dieter Pütter
Sehr geehrter Herr Pütter,
sollte ein Auto keine Plakette erhalten, die es ihm gestattet, in eine Umweltzone zu fahren, weil das Auto die notwendigen Umweltkriterien nicht erfüllt und auch keine Ausnahme greift (zu den Ausnahmen siehe auch die Kennzeichnungsverordnung unter
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf , dann darf es grundsätzlich auch dann nicht in eine Umweltzone fahren, wenn sich der Wohnsitz des Fahrzeughalters in einer solchen Umweltzone befindet. Allerdings sind die Kommunen befugt, zusätzliche Ausnahmen zuzulassen. Durch diese können Kommunen es Anwohnerinnen und Anwohnern erlauben, zu ihren Wohnungen zu fahren, auch wenn die Umweltkriterien nicht erfüllt sind. Die Kommunen können auf eine solche Regelung aber auch verzichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in keinem Fall.
Der Bund plant nicht, weitere Ausnahmen oder Konkretisierungen in der Kennzeichnungsverordnung zu erlassen. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen jeweils einen besseren Überblick darüber haben, welche Ausnahmen sie angesichts der Partikelbelastungen vor Ort - die ja sehr unterschiedlich hoch sein können - zulassen will.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries