Frage an Brigitte Zypries von Marco C. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
als unbedarfter Staatsbürger freue ich mich schon jetzt auf die nächste Bundestagswahl.
Jedoch stellt sich mir eine wichtige Frage, die Sie mir vielleicht beantworten wollen:
Sind die sogenannten "Wahlversprechen" und vorallem deren Nicht-Einhalten strafbar??
Wenn nein, warum eigentlich nicht?
Es handelt sich doch hierbei um mindestens fahrlässige falsche Versprechen / "Aussagen"!?
Der "Durchschnittsbürger" nimmt die Aussagen der Politik ja noch für bare Münze und wählt daher im guten Glauben.
Über eine sachliche und inhaltliche Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Marco Chalupka
Sehr geehrter Herr Chalupka,
Wahlversprechen sind politische Willenserklärungen. Sie bezeichnen in der Regel das, was eine Partei umsetzen möchte, wenn sie nach der Wahl die Politik im Wesentlichen allein gestalten kann. Was sich davon dann tatsächlich umsetzen lässt, ergibt sich erst aus den durch die Wahl bestimmten Machtverhältnissen. Oftmals ist es leider notwendig, Kompromisse einzugehen. Ob ein Wahlversprechen dann gebrochen wurde, oder aufgrund der aktuellen politischen Situation schlicht nicht umsetzbar war, ist dann eine Frage der Interpretation, die sich nicht strafrechtlich einordnen lässt. Es würde außerdem dem Prinzip widersprechen, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, wenn sie nach der Wahl auf eine unter Umständen neue Situation nicht reagieren könnten, weil sie an Wahlversprechen ihrer Parteien gebunden sind. Deshalb ist das "Brechen" von Wahlversprechen nicht strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries