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Brigitte Zypries
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Frage von Gudrun S. •

Frage an Brigitte Zypries von Gudrun S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,

Zusatzfrage: ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, den widerrechtlichen „Datenhandel und die Datenhehlerei“ in die Strafbarkeit des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?

Grund der Zusatzfrage: bisher findet sich die kriminologische Bezeichnung „Datenhandel, Datenhehlerei“ lediglich in den Tatbeständen des Bundes- oder Landesdatenschutzgesetzes. Da es sich bei den Delikten aus dem Bundesdatenschutzgesetz um sogenannte Antragsdelikte handelt, muss ein Geschädigter erst den Antrag auf Verfolgung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft stellen, bevor überhaupt ermittelt wird.

Auch hier Dank für eine Rückantwort. Gudrun Seidl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Seidl,

die Antwort auf Ihre Zusatzfrage können Sie meiner Antwort auf Ihre Frage vom 5. September entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries