Frage an Brigitte Zypries von Gudrun S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries,
Zusatzfrage: ist seitens der Bundesregierung beabsichtigt, den widerrechtlichen „Datenhandel und die Datenhehlerei“ in die Strafbarkeit des Strafgesetzbuches (StGB) aufzunehmen? Wenn nein, warum nicht?
Grund der Zusatzfrage: bisher findet sich die kriminologische Bezeichnung „Datenhandel, Datenhehlerei“ lediglich in den Tatbeständen des Bundes- oder Landesdatenschutzgesetzes. Da es sich bei den Delikten aus dem Bundesdatenschutzgesetz um sogenannte Antragsdelikte handelt, muss ein Geschädigter erst den Antrag auf Verfolgung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft stellen, bevor überhaupt ermittelt wird.
Auch hier Dank für eine Rückantwort. Gudrun Seidl
Sehr geehrte Frau Seidl,
die Antwort auf Ihre Zusatzfrage können Sie meiner Antwort auf Ihre Frage vom 5. September entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries