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Brigitte Zypries
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Frage von Sven M. •

Frage an Brigitte Zypries von Sven M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

wie kann es sein, das in Deutschland Websites mit rassistischen, neofaschistischen und auf andere Weise menschenverachtenden Inhalten wie zum Beispiel PI, antiislam.wordpress.com, nasofi.blogspot.de, sowie andere mit eben solchem Inhalt ihre Hetze gegen Menschen, insbesondere gegen Muslime, ungestraft verbreiten können? Da wird dann auch immer wieder von der angeblich drohenden "Islamisierung Europas" gesprochen. Ich bin zweifelsohne nicht gegen Meinungsfreiheit, aber die Grundrechte der Menschen sollten nicht gebrochen werden, zumal es in jeder Religion extremismus gibt.
Wie kann es also sein, das dieser Hass mainstreamartig an Zuauf bekommt und das dort mit den Worten, die bereits die NSDAP für ihre Gegner benutzte, ungestraft um sich geworfen werden kann? Wie kann es sein, das der Hass, der sich gegen die Muslime im allgemeinen richtet, in vielen Teilen der Rassenlehre der NSDAP entspricht?

Was will die Justiz in Zukunft gegen diesen massiven Rassismus unternehmen, um für ein friedliches Zusammenleben mit unseren Muslimischen Freundinnen und Freunden zu sorgen und damit Rassisten auch weiterhin kaum chancen haben, in der Gesellschaft fuß zu fassen?

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, bestimmte Sites, deren Server beispielsweise in den USA stehen, für User aus Deutschland nicht mehr erreichbar zu machen oder würde dies einen proteststurm wegen der meinungsfreiheit auslösen? Beugt sich etwa die deutsche justiz dieser rechtsextremen hetze?

Mein Standpunkt ist, das jede Art von Rassistischer, Neofaschistischer Hetze bereits an den Wurzeln gepackt werden muss, denn wir haben doch aus der Geschichte gelernt, oder?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

Internet-Provider sind voll verantwortlich für die Ansichten, die sie auf ihrer Webseite verbreiten. Aber natürlich ist die Verbreitung von Schriften (auch über das Internet), die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, als Volksverhetzung strafbar (§ 130 Abs. 2 des Strafgesetzbuches).

Ob die von Ihnen angesprochenen Webseiten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, lasse ich bewusst offen. Für die Strafverfolgung sind nämlich die Länder zuständig. Sie können sich jederzeit mit einer Strafanzeige an die Polizei oder Staatsanwaltschaft vor Ort wenden. Dort wird alles Weitere geprüft.

Grundsätzlich ist bei Webseiten zu berücksichtigen, dass Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit schützt und dieser Schutz auch ziemlich weit geht. Er besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird. Das Bundesverfassungsgericht hat einmal gesagt, die freie Meinungsäußerung sei „unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft“. Allein die Verbreitung eines bestimmten Gedankengutes rechtfertigt daher ihre Unterbindung grundsätzlich nicht. Wo allerdings die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten wird, da darf und muss der Staat einschreiten.

Im übrigen gilt, dass viele Provider von sich aus Seiten sperren, wenn sie auf den problematischen Inhalt hingewiesen werden .

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries