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Brigitte Zypries
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Frage von Gero L. •

Frage an Brigitte Zypries von Gero L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit Interesse habe ich Ihre Äußerungen auf Spiegel-Online zum Thema Datenhandel wahrgenommen ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,573619,00.html ).

Sie beschreiben mögliche Maßnahmen gegen illegalen Datenhandel und haben gegenüber der "Financial Times Deutschland" ein mangelndes Engagement für den Datenschutz beklagt.

Meine Frage: Wie konsequent werden Sie sich für den Datenschutz bei den Meldebehörden einsetzen, also der Weitergabe von Adressdaten bei An- und Ummeldungen an privatwirtschaftliche Unternehmen jeder Art? Wie können persönliche Daten bereits an dieser grundlegenden Stelle aktiv geschützt werden? (möglicherweise durch ein Opt-In-Verfahren?)

Sie werden sicherlich zustimmen, dass bereits die Datenweitergabe durch Meldebehörden ein äußerst sensibles Thema ist und von der Diskussion nicht ausgeschlossen werden darf.

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lorenz,

die Meldedaten der Bürger sind in der Tat sensible Daten, weshalb es mir sehr wichtig ist, sie wirksam gegen Missbrauch zu schützen.

Die Verwendung der Meldedaten und insbesondere auch ihre Weitergabe an Dritte durch die Meldebehörden ist derzeit im Melderechtsrahmengesetz und in den Meldegesetzen der Länder abschließend geregelt. Eine Weitergabe der Adressdaten aus An- und Ummeldungen an privatwirtschaftliche Unternehmen ist schon jetzt nicht voraussetzungslos zulässig, sondern nur dann, wenn das Unternehmen Auskunft über "einzelne bestimmte", also eindeutig identifizierbare Einwohner verlangt. Eine Melderegisterauskunft darf daher nur erteilt werden, wenn das Unternehmen den Betroffenen kennt. Außerdem sind Melderegisterauskünfte gebührenpflichtig.

Wie Sie vielleicht wissen, bereitet das Bundesministerium des Innern derzeit den Entwurf eines Bundesmeldegesetzes vor. Ich werde mich sehr konsequent dafür einsetzen, dass die Belange des Datenschutzes dabei angemessen berücksichtigt werden. Um einen ausreichenden Datenschutz der Meldedaten bei deren Weitergabe zu gewährleisten, kommen drei Regelungsmodelle in Betracht: die von Ihnen angesprochene Zustimmungslösung (die Auskunftserteilung ist von der Einwilligung des Betroffenen abhängig), die Widerspruchslösung (der Bürger kann der Auskunftserteilung für die Zukunft widersprechen und muss auf sein Widerspruchsrecht bei der An- und Ummeldung hingewiesen werden) sowie eine Regelung, die eine Meldeauskunft generell nur bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses des Antragstellers vorsieht. Die Diskussion ist hier noch nicht abgeschlossen.

Bei weitergehenden Fragen empfehle ich Ihnen, sich an das für den Datenschutz zuständige Bundesministerium des Innern zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries