Frage an Brigitte Zypries von Mark P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
in Ihrer Antwort vom 07.08.08 stellen Sie fest, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „anerkannter Zweck“ seine Ausgestaltung erst durch die Praxis erfahren wird. Sie empfehlen Herrn Heber, sich vor dem Führen eines Messers an die zuständige Behörde zu wenden. Halten Sie dieses Vorgehen für praxistauglich?
Gemäß der Pressemitteilung des BMI und der Antwort des Innenministers Dr. Schäuble (09.04.08) soll der rechtstreue und verantwortungsbewusste Bürger durch das Führungsverbot der Einhandmesser nicht beeinträchtigt werden. Wie passt dies mit Ihrer Aussage zusammen, dass man sich jedes Mal, wenn man ein Einhandmesser führen möchte, beim Ordnungsamt erkundigen soll, ob die – an diesem Tag - vorgesehene Tätigkeit eine „berechtigtes Interesse“ darstellt?
Wie soll man ein Gesetz befolgen, dass selbst die Politiker nicht einheitlich auslegen können?
Die Gesetzesverschärfung dient nach Ihrer Aussage der „Eindämmung von Gewalttaten mit Messern“. Wie kommen Sie zu der Überzeugung, dass das Führungsverbot der Einhandmesser zu einem Rückgang der Kriminalität führen wird, obwohl seit dem umfangreichen Messer-Verbot von 2003 die Kriminalität mit Messern bundesweit sogar erheblich zugenommen hat (Herr Wellenreuther 25.02.)?
Wie sollen zukünftig Messer-Attacken bzw. Straftaten verhindert werden, wenn keine präventiven Messer-Kontrollen vorgesehen sind (Frau Winkelmeier-Becker 11.07.08)?
Gem. Herrn Wieland (10.07.08) darf man Einhandmesser auf dem Weg zu einem anerkannten Zweck auch weiterhin ohne geschlossenen Behälter führen. Kann dann nicht jeder Jugendliche im (unwahrscheinlichen) Fall einer Kontrolle einfach behaupten, dass er z. B. er gerade auf dem Weg zu einer Brotzeit im Biergarten (oder einem anderen „anerkannten Zweck“) ist? Wie soll ein Polizist diese Aussage widerlegen?
Halten Sie den populistischen Begriff „Kampfmesser“ in diesem Zusammenhang für angebracht? Wie definieren Sie die Eigenschaften eines „Kampfmessers“?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich habe zu diesem Thema bereits Herrn Heber ausführlich geantwortet. Da für das Waffengesetz innerhalb der Bundesregierung mein Kollege Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zuständig ist, möchte ich Sie bitten, sich mit weiteren Fragen direkt an ihn zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries