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Frage von Waltraud H. •

Frage an Brigitte Zypries von Waltraud H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
offensichtlich unbemerkt von der Justiz hat sich - ungewollt unterstützt durch die Staatsanwaltschaften - eine Abmahnmafia etabliert, deren Strukturen an die organisierte Kriminalität erinnern. Mit kurz bemessenen Zahlungsfristen, Drohung stafrechtlicher Konsequenzen (die Verfahren dienen nur der Adressenfeststellung und werden ohnehin eingestellt) werden jährlich Millionen von Euro verdient, wobei durch entsprechende Werbung, Bereitstellung von Tools etc. Internet Teilnehmer animiert werden, die später abgemahnten Verstösse zu begehen. Das Ganze ist eine perfekte Gelddruckmaschine mit Firmensitz in der Schweiz, d.h. Steuer wird dafür im Ausland bezahlt (wenn überhaupt). Wann unternehmen Sie etwas dagegen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Haase,

die Praxis, dass Abmahnungen zum Teil missbräuchlich eingesetzt werden, ist mir bereits aus zahlreichen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz bekannt. Darauf habe ich reagiert und dem Parlament eine Regelung vorgeschlagen, welche die Verbraucher künftig vor überhöhten Abmahnkosten schützt. Danach werden die Kosten der erstmaligen Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung auf 100,00 Euro begrenzt, wenn sich die Verletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs zugetragen hat und es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung handelt. Das Gesetz ist inzwischen beschlossen und wird zum 1. September in Kraft treten. Die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 Euro wird dazu führen, dass diejenigen Kanzleien, die Abmahnungen als profitables Massengeschäft in Bagatellfällen betrieben haben, diese Praxis in Zukunft einstellen werden.

Daneben habe ich auch Maßnahmen veranlasst, die speziell missbräuchliche Abmahnungen, die in Zusammenhang mit dem expandierenden Onlinehandel stehen, künftig unterbinden werden. Bereits im April 2008, mit einer Übergangsfrist bis Oktober 2008, wurde die Informationspflichtenverordnung geändert und die Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen klarer gefasst. Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der bisherigen Muster wird kurzfristig die Grundlage entzogen. In einem zweiten Schritt wird das Bundesministerium der Justiz Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie unter www.bmj.de.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries