Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Brigitte M. •

Frage an Brigitte Zypries von Brigitte M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

jedes Kind ist seit Geburt rechtsfähig.

Warum ist ein Vater oder eine Mutter gezwungen, wenn eine Unterhaltsabänderung erfolgen soll, gegen das Kind zu klagen?

Ihnen und sätmlichen Organisationen ist doch bekannt, dass dies in der Praxis nicht klappt. Es schürt nur den Hass. Denn wenn die Mutter/oder auch der Vater, was in fast allen Fällen so ist, das Kind darüber informiert, geht der Umgangsboykott wieder los, da dem Kind eingeredet wird ( sieh hier, Dein Vater verklagt dich, weil er keinen Unterhalt zahlen will ).

Kann das Gesetz nicht so gefaßt werden, dass man gegen den Unterhaltsempfänger bei dem das Kind wohnt klagt?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Meisters,

das Gesetz hält schon heute das Kind so lange aus Kindesunterhaltsprozessen heraus, wie dies rechtlich möglich ist. Bis zum endgültigen Scheidungszeitpunkt müssen solche Verfahren immer von bzw. gegen denjenigen Elternteil geführt werden, bei dem das Kind lebt. Nach der Scheidung der Eltern ist die Situation aber vollständig anders. Es besteht keine Familieneinheit mehr; der Vater oder die Mutter muss den Prozess auf Herabsetzung des Kindesunterhaltes gegen das Kind selbst führen. Sie selbst haben völlig richtig geschrieben, dass das Kind von Geburt an rechtsfähig ist. Damit ist es nach dem Gesetz auch parteifähig, also fähig, Partei eines Prozesses zu sein. Jede andere Lösung würde der Rechtsstellung des Kindes nicht gerecht.

Die negativen Auswirkungen eines solchen Unterhaltsrechtsstreits auf den Umgang zwischen Vater (oder Mutter) und Kind, die sie beschreiben, kommen in der Praxis leider immer wieder vor. Dem kann das Gesetz aber letztlich nicht allein entgegen treten; entscheidend ist die Mitwirkung verständiger Eltern. Schließlich ist eine Unterhaltsklage innerhalb einer - wenn auch rechtlich getrennten - Familie immer nur das letzte Mittel, um eine Rechtsfrage zu klären; besser wäre natürlich eine Lösung der Unterhaltsfragen im Konsens oder auch durch eine Mediation.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries