Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gernot J. •

Frage an Brigitte Zypries von Gernot J. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

wie sehen sie immer weiter wachsende Gruppe von allein erziehenden Vätern? Meiner hier subjektiven Meinung nach (ich bin selbst betroffen) wird in Deutschland diese eigentlich nicht mehr "exotische" Gruppe von der Familienpolitik, aber auch gerade in der Auslegung von vielen Gerichten der Rechtsprechung gegenüber allein erziehenden Müttern diskriminiert. (siehe folgenden Link, wenn dieser auch schon etwas älter ist.

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien/s_284.html

So "bedienen" lediglich ca. 10% der Mütter den Unterhaltsanspruch von minderjährigen Kindern. Anscheinend ist den Müttern auch nicht rechtlich beizukommen. Der Gegenteil ist auch oft der Fall:

- Von JA Seite hört man oft sinngemäß folgende Aussagen...."benötigen sie überhaupt den KU zur Versorgung der gemeinsamen Kinder".

- Und bei Trennungsunterhalts- bzw. nachehelichen Unterhaltsfragen haben dann allein erziehende Väter das nachsehen, und müssen den Bedarf der Noch- bzw. Exfrau auch noch versuchen finanziell abzusichern.

Meinen Sie nicht das bei der immer weiter wachsenden Zahl von allein erziehenden, vollzeitbeschäftigten Vätern die rechtsprechung angepasst werden sollte?

z. B.: § 1579
Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit:
Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, soweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig wäre....

....Sollte man hier nicht auch beachten, dass hier viele allein erziehende vollzeiterwerbstätige Väter (oder Mütter) oft lange Unterhalt leisten müssen, was sich natürlich zu Ungunsten der zu betreuenden Kindern auswirkt.

Mit freundlichen Grüßen

G. Jank

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jank,

Das Gesetz spricht seit 1977 im Bereich des Unterhaltsrechts immer von dem "Ehegatten" und behieht sich dabei geschlechtsneutral auf Väter und Mütter. Beide sind also gleich zu behandeln und werden vom Gesetz gleichgestellt. Alleinerziehende Väter haben im Fall des Getrenntlebens oder nach der Scheidung daher die gleichen Rechte und Pflichten wie die alleinerziehenden Mütter. Dies gilt gerade auch für die Verpflichtung, nach einer Trennung eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um den eigenen Unterhalt zu sichern.

Diese Grundsätze sind durch die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Reform des Unterhaltsrechts wieder betont worden. Jeder Ehegatte, Ehemann wie Ehefrau, ist daher gehalten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, soweit es die Betreuungssituation des Kindes und die konkrete Arbeitsmarktlage vor Ort zulassen. Zum Rangverhältnis der Ansprüche von einem früheren Ehegatten und gemeinsamen minderjährigen Kindern hat der Gesetzgeber mit der Unterhaltsrechtsreform ebenfalls eine klare Entscheidung getroffen und den Kindern hier stets den Vorrang eingeräumt. Das früher unklare Rangverhältnis zwischen früherem Ehepartner und den Kindern ist daher eindeutig zu Gunsten eines Vorrangs der Kinder geklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries