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Frage von Gabi U. •

Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Zypries,
warum wurden wir Bürger Deutschlands nicht davon informiert, dass uns die Grundrechte lt. Grundgesetz Art.2 Abs. 2 mit dem § 98
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23 ausgegeben zu Bonn
am 16.Juni 2008 Seite 999
abhanden gekommen sind. Dieser besagt folgendes:

Elfter Teil
Schlussvorschriften:

§ 98
Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.

Quelle: Bundesgesetzblatt

Wurde von Frau Merkel und Herrn Köhler unterschrieben!!!!!!!
und am 16.08.2008 in Kraft gesetzt.

Ich erwarte eine konkrete Antwort von Ihnen!
Gabi Ullmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ullmann,

ich kann Sie beruhigen, Ihre Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Schutzes vor Auslieferung sind nicht abgeschafft. Das „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln der Europäischen Union“, auf das sich Ihre Frage bezieht, schränkt die zitierten Grundrechte lediglich ein. Diese Einschränkung erfolgt punktuell, nämlich „nach Maßgabe“ des Gesetzes. Das heißt, es werden nur solche Einschränkungen erlaubt, die das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen im Einzelnen zulässt. Die Möglichkeit, dass Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, ist in Art. 19 des Grundgesetzes ausdrücklich aufgeführt. Die im Grundrecht enthaltenen Wertentscheidungen und Prinzipien müssen aber in jedem Fall Bestand haben. Daran ist bei dem Gesetz, auf das Sie sich beziehen, nicht zu zweifeln.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries