Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Elke S. •

Frage an Brigitte Zypries von Elke S. bezüglich Familie

Guten Tag Fr. Zypries

Donnerstag lässt der BGH verlauten, dass das OLG Düsseldorf den Fall der
unverheirateten Mutter bezgl. BU zurück bekommt um zu einem
abschliessenden Urteil zu kommen.
Ich frage mich ernsthaft warum der BGH nicht imstande ist dem
****neuen**** U-Gesetz entsprechend ein Urteil auszusprechen. Wofür wurde
das neue Gesetz nun ins Leben gerufen?? Mit der Ankündung von heute bleibt
alles beim alten. Trotz vernünftiger ganztägiger Kinderbetreuung wird der
modernen Gesellschaft nicht Rechnung getragen....sondern der Mann weiter
als Zahlemann fungieren.

Wir sind nun wiederum im unlaren unsere 2.Familie sicher durchs
Leben zu führen,können nicht für die Zukunft planen, da die EXfrau alle Optionen bekommen hat nicht früh genug ins Arbeitsleben zurückkehren zu müssen sondern sich hinter dem Kind verstecken kann.

Statt nun zu einem roten Faden zu kommen in der neuen
Unterhaltsgesetzgebung , welche Richter,Anwälte,Männern,Frauen und Kinder
endlich haben mögen wird wieder alles verlagert und hinausgezögert. Nun
haben wieder die OLG`s den schwarzen Peter und müssen ohne klare Linie
urteilen.Wieder werden sich die Urteile der OLGŽs von Hamburg bis München
so dermassen unterscheiden.....dass
Gerechtigkeit,Gleichbehandlung,Angemessenheit in Entscheidungen aussen
vorbleiben. Warum ist die Politik nicht imstande eine klare Linie in der
Unterhaltsgesetzgebung vorzugeben so dass der BGH nicht immer wieder zum
Richter der Politik wird?

Mfg Elke Schiffer (Lebensgefährtin von Sebstian Klaasen)
Darmstadt

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schiffer,

Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zur Auslegung des neuen Unterhaltsrechts durch den Bundesgerichtshof keine Stellung nehme. Nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung sind die Gerichte unabhängig und gerade mir als Justizministerin obliegt es, diese Unabhängigkeit beständig zu schützen. Um bereits den bösen Schein einer Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen zu meiden, ist es daher guter Brauch, dass ich Gerichtsentscheidungen nicht kommentiere.

Hinzu kommt, dass die Gründe dieser Entscheidung durch den Bundesgerichtshof noch nicht veröffentlicht worden sind, so dass eine vertiefte Analyse der Entscheidung ohnehin noch nicht möglich ist. Schließlich hat der Bundesgerichtshof schon nach den bisher veröffentlichten Leitlinien klare Vorgaben zur Entscheidung von Fällen der Art wie dem konkreten Fall aus dem Bereich des Oberlandesgerichts Düsseldorf gemacht; die Anwendung derartiger Vorgaben auf den konkreten Fall ist regelmäßig Aufgabe der nachgeordneten Gerichte.

Allgemein ist zu erwarten, dass auch das neue Unterhaltsrecht - wie bereits das alte - im Bundesgebiet einheitlich angewandt werden wird. Gerade die Herstellung dieser Einheitlichkeit ist eine wichtige Aufgabe des Bundesgerichtshofs. So werden Sie feststellen können, dass die Grundsätze der Reform - der Vorrang der Sicherung des Kindeswohls und die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten nach einer Scheidung - sich in der Rechtsprechung durchsetzen werden. Freilich wird es - wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren - immer auch sehr stark auf die tatsächlichen Umstände im jeweiligen Einzelfall ankommen, etwa auf das Vorhandensein von Betreuungsmöglichkeiten für ein Kind und auf die Möglichkeit für die betreuende Mutter, eine zumutbare Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries