Frage an Brigitte Zypries von Kai M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
gestern wurde bekannt, daß die dubiose Datenauswertung der Berliner Polizei im Rahmen der "Aktion Himmel" nicht mal für einen Anfangsverdacht reichte und die so ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig waren. [1]
Bei sehr vielen Menschen wurde also illegal eine Hausdurchsuchung durchgeführt, ihre Computer beschlagnahmt und sie wurden unter den Verdacht des Besitzes der Kinderpornographie gestellt.
Meine Fragen zu diesem Vorgang:
1. Welche Entschädigungen bekommen die Opfer dieser schlampigen Polizeiarbeit?
2. Welche Konsequenzen hat der Verstoß gegen die Grundrechte von deutschen Bürgern für die Verantwortlichen (Richter und Staatsanwälte)?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus &
Freundliche Grüße
Kai Müller
Sehr geehrter Müller,
zu Ihrer ersten Frage:
Grundsätzlich besteht für Personen, die durch den Vollzug von Strafverfolgungsmaßnahmen wie Untersuchungshaft, Durchsuchung, Sicherstellung oder Beschlagnahme einen Schaden erlitten haben, die Möglichkeit, eine Entschädigung nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz zu beantragen (§ 2 StrEG). Voraussetzung hierfür ist, dass die von der Strafverfolgungsmaßnahme betroffene Person vor Gericht freigesprochen wird, die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt oder das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Die Höhe der Entschädigung ist von dem im Einzelfall nachgewiesenen Schaden abhängig.
Ihre zweite Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Landesjustizministerien. Wenden Sie sich deshalb bitte direkt dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries